Seminar Fitnesstracking/Fitnesshacking
Das Seminar Fitnesstracking/Fitnesshacking ist ein interdisziplinäres Seminar für Informatiker und Juristen.
- Seminar -
Dozent: Dr. Stephanie Vogelgesang, Dr. Frederik Möllers, Dr. Jochen Krüger
Beschreibung
Das Seminar Fitnesstracking/Fitnesshacking ist ein interdisziplinäres Seminar für Informatiker und Juristen.
Wenn wir smarte Geräte an unseren Körper lassen, lassen wir sie auch an – sensible – Daten über unseren Körper. Rechtlich werden solche Daten zwar theoretisch besonders geschützt, allerdings: Wer weiß schon genau, was diese Geräte wirklich verarbeiten, wie und wohin?
In diesem Seminar wollen wir sehen, wie weit wir die Blackbox öffnen können – und zwar durch Arbeit an einem konkreten Fitnessgerät. Die Informatiker*innen unter Euch werden versuchen, in das Gerät einzudringen, die Datenverarbeitungsprozesse des Geräts zu analysieren und vielleicht den Netzwerkverkehr abzufangen. Im Gegenzug werden sich die Jurist*innen überlegen, ob und inwieweit solche Datenverarbeitungsvorgänge – insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten – rechtlich zulässig sind; außerdem werden wir den (urheber-)rechtlichen Grenzen der Untersuchung des Gerätes nachgehen. Damit wollen wir uns auch auf die Suche nach gemeinsamen Konzepten für die immer größer werdende Schnittmenge von Recht und Technik machen.
Das Seminar richtet sich dementsprechend an Jurist*inn*en und Informatiker*innen mit Interesse an den genannten Schnittstellenfragen. Die Informatiker*innen sollten grundlegende Kenntnisse in Android und/oder hardwarenaher Programmierung mitbringen, die Jurist*innen ein Grundverständnis oder zumindest Interesse für das Urheber-, Datenschutz und/oder Strafrecht.
Requirements: Das Seminar richtet sich an erster Linie an Masterstudenten. Aber auch Bachelorstudenten, die sich für das Thema interessieren, sind willkommen.
Es wird erwartet, dass Teilnehmer in der Lage sind, Vorträgen in deutscher Sprache zu folgen.
Places: 8
Ablauf des Seminars
Die Teilnehmer des Seminars arbeiten während des gesamten Semesters in Gruppen. In der ersten Veranstaltung wird jeder Gruppe ein Thema zugeteilt, zu welchem eine Seminararbeit angefertigt werden soll. Vor der Abgabe der Seminararbeit ist die Einreichung eines Abstracts sowie eine dazugehörige Besprechung vorgeschrieben. Weitere Besprechungstermine können nach Bedarf vereinbart werden. Die Seminarthemen werden gegen Ende der Bearbeitungszeit in Vorträgen vorgestellt. Das Seminar schließt mit der Abgabe der fertigen Seminararbeiten ab.
Termine
Vorbesprechung: Donnerstag, 20.04.2023 / 18.30 Uhr (online)
Abgabe Abstracts: 28.05.2023
Abstractbesprechungen: in KW 23 (online oder in Präsenz)
Vorträge: 13.07.2023 (Anwesenheit während aller Vorträge wird vorausgesetzt) (online)
Finale Abgabe der Seminararbeiten: 30.07.2023
Anmeldung
Studierende der Rechtswissenschaften können ihre Anmeldung ausschließlich über lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de vornehmen.
Das Seminar ist für die Module "Datenschutz" und "IT-Sicherheit" des LL.M.-Studiengangs Informationstechnologie und Recht geeignet.
Hinweis: Alle Plätze für Studierende der Rechtswissenschaften einschließlich des LL.M.-Studiengangs sind bereits belegt!
Studierende der Informatik und verwandter Studiengänge können das Seminar als freiwillige Leistung belegen. Eine Anrechnung für das Studium ist nicht möglich. Anmeldungen können ausschließlich über lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de vorgenommen werden.
Eine Teilnahme ist nur nach bestätigter Anmeldung möglich.
Zugangsdaten
Die Vorbesprechung findet über Microsoft Teams statt. Die Zugangsdaten werden per Mail mitgeteilt oder die Teilnehmenden werden direkt zur Veranstaltung hinzugefügt.
Seminarthemen
Die folgende Liste enthält einige beispielhafte Themen für juristische Seminararbeiten. Da jedes Thema nur an ein Team vergeben werden kann, besteht kein Anspruch auf die Zuteilung des Wunschthemas. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, in der Vorbesprechung auch eigene Themen vorzuschlagen.
- Datenschutzrechtliche Herausforderungen bei der Verarbeitung von Fitnessdaten
- Insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 9 DSGVO und Art. 32 DSGVO
- Dekompilieren von Software zur Überprüfung der (datenschutz-)rechtlichen Compliance durch Wissenschaftler
- Rechtslage und Kritik der lex lata
- Berücksichtigung von Urheber- und Strafrecht
- Berücksichtigung von Erlaubnisklauseln z.B. in AGBs
- Entschlüsselung von TLS-Verbindungen aus strafrechtlicher Sicht
- Insbesondere §§ 202a-d StGB
- Reverse Engineering und Manipulation von Programmen zur Laufzeit
- Urheber- und strafrechtliche Aspekte