Hinweise für den LL.M.-Studiengang
Hier findet sich eine Sammlung von Hinweisen zur LL.M.-Abschlussarbeit für Studierende unserer Arbeitsgruppe.
Ablauf bei Abschlussarbeiten
Genaue Hinweise zum Ablauf von Abschlussarbeiten finden Sie in der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung. Im Allgemeinen ist der Ablauf von Abschlussarbeiten wie folgt:
- Melden Sie sich mit einer formlosen E-Mail bei lehrstuhl.sorge(at)uni-saarland.de an. In dieser E-Mail sollte bereits eine grobe Formulierung der Aufgabenstellung enthalten sein. Orientieren Sie Sich zwecks Themenfindung an den aktuell ausgeschriebenen Themengebieten.
- Nach einer Bestätigung des Lehrstuhls ist eine von der Studentin bzw. dem Studenten ausformulierte Aufgabestellung zu liefern. In der Ausformulierung, die 2 bis 5 Seiten umfassen muss, sind:
1. Hintergrund und Motivation
2. Stand der Forschung
3. Vorgesehene Methodik
4. Zielsetzung und Zeitplan
möglichst konkret und bündig zu beschreiben. Insbesondere soll der Prüfer bei der Begutachtung anhand der konkreten Formulierung der Aufgabestellung prüfen können, ob die jeweils gesetzten Ziele erreicht worden sind oder nicht.
Sollte sich während der Durchführung des Vorhabens herausstellen, dass die ursprünglichen Ziele nicht erreicht werden können (etwa weil sie sich als anspruchsvoller erweisen als ursprünglich angenommen), ist dies umgehend mit dem Betreuer zu besprechen, um die Möglichkeit einer Änderung der Zielsetzung zu prüfen. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang, da Forschung nicht immer in allen Details planbar ist. - Den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit richten Sie bitte nicht an den Lehrstuhl, sondern über den Studiengangskoordinatorin bzw. den Studiengangskoordinator an den Prüfungsausschuss. Es empfiehlt sich, den Antrag nach Absprache mit dem Lehrstuhl zu stellen.
- Die Arbeit ist fristgerecht zum Abgabetermin abzugeben. Die Abgabeformalitäten teilt Ihnen die Studiengangskoordinatorin bzw. der Studiengangskoordinator mit. Beachten Sie, dass eine Einreichung an den Betreuer nicht ausreichend ist und die Frist nicht wahrt.
Benotung
Es gibt keinen Abschlussvortrag. Für die Benotung wird ausschließlich die Ausarbeitung berücksichtigt.
Sonstiges
Für Stil und Formalitäten richten Sie sich nach den fachlichen Standards, die Sie aus der „Einführung in das rechtswissenschaftliche Schreiben“ kennen. Bei einer Arbeit mit Informatikschwerpunkt können Sie sich selbstverständlich auch nach den fachlichen Standards der Informatik richten. Halten Sie im Zweifel Rücksprache! In allen Fällen ist natürlich die Anfertigung der Ausarbeitung mit LaTeX erlaubt.
Ausformulierung der schriftlichen Arbeiten
Im Folgenden geben wir einige Hinweise auf typische Fehler, die uns bei der Korrektur immer wieder auffallen. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Das Abstract – soweit vorgesehen – ist eine kurze und prägnante Inhaltsangabe und sollte unabhängig vom Text verständlich sein. Umgekehrt sollte im eigentlichen Text nicht vorausgesetzt werden, dass der Leser auch das Abstract gelesen hat.
- Zwei direkt aufeinander folgende Überschriften ohne dazwischenliegenden Text sollten vermieden werden (dies kommt gelegentlich bei Überschriften verschiedener Ebenen vor). Hier ist ein sinnvoller Tipp, kurz zu beschreiben, worum es in den folgenden Unterkapiteln allgemein geht.
- Es empfiehlt sich (i.d.R. nach der Motivation des Themas bzw. gegen Ende der Einleitung), einen Überblick über die Struktur der Arbeit zu geben.
- Anmerkung zur Rechtschreibung:
Zusammensetzungen von deutschen Wörtern und Fremdwörtern werden bezüglich der Zusammenschreibung nicht anders behandelt als rein deutsche Wortzusammensetzungen, z.B. Brute-Force-Angriff (mit Bindestrichen) oder Hashfunktion bzw. Hash-Funktion (beide Varianten möglich).
- Achten Sie bitte auch ein wenig auf die Typographie, z.B. die Unterscheidung zwischen Gedankenstrichen (Halbgeviertstriche) und Bindestrichen (Viertelgeviertstriche). Typographische Perfektion ist aber nicht gefordert.
Inhaltliches
- Der jeweilige Eigenanteil an der Arbeit muss deutlich gemacht werden.
- Täuschungsversuche, insbesondere Plagiate führen zur Bewertung der Arbeit als „nicht bestanden“. Sie werden an den Prüfungsausschuss gemeldet.
- Danksagungen an den Betreuer oder Korrektor sind weder nötig noch üblich. Die Betreuung von Abschlussarbeiten gehört zu unserem Beruf. Außerdem wissen Sie zum Abgabezeitpunkt noch nicht, ob Sie uns nach Erhalt der Note immer noch dankbar sein werden.