Digitale Präsenz bei Gericht
Bereits seit 2002 gibt es durch § 128a ZPO die Möglichkeit, dass Verfahrensbeteiligte per Videokonferenzschaltung an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Möglichkeiten, wie digitale Technologien die Abläufe der Justiz unterstützen können.
Das interdisziplinäre Forschungsprojekt „Digitale Präsenz bei Gericht“ beschäftigt sich mit den juristischen und technischen Fragen, die sich beim Ausbau der digitalen Präsenz der Justiz stellen.
Ziel des Projektes ist es, die Möglichkeiten digitaler Präsenz bei Gericht nach dem derzeitigen Gesetzesstand zu beleuchten, darauf aufbauend aber auch Forderungen an den Gesetzgeber zu formulieren und aufzuzeigen, welcher notwendigen Aktivitäten des Gesetzgebers es in Bezug auf die Digitalisierung der Justiz zukünftig noch bedarf.
So können etwa mündliche Verhandlungen oder Anhörungen oft ohne längeren zeitlichen Vorlauf erfolgen, weil Anreisen von Prozessbeteiligten aus weiterer Entfernung nicht mehr notwendig sind. Neben der enormen Zeitersparnis kann dies auch eine nicht unerhebliche Kostenersparnis bedeuten, wenn beispielsweise Dolmetscher per Video zugeschaltet werden können und nicht extra anreisen müssen.
Neben dem Einsatz in der mündlichen Verhandlung bietet die zunehmende Digitalisierung auch verschiedene andere Möglichkeiten, den Arbeitsalltag der Justiz zu verbessern sowie den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu vereinfachen. Unter anderem soll evaluiert werden, welche Arbeiten durch Richter und Justizangestellte auch aus dem Home Office erledigt werden können, ohne dass Aktenberge umständlich mitgenommen werden müssen.
Für Bürgerinnen und Bürger soll ein erleichterter elektronischer Zugang zur Ziviljustiz, etwa durch die Einrichtung einer „virtuellen Rechtsantragstelle“ und eines bundesweit einheitlichen elektronischen Bürgerzugangs in Form eines „Online-Portals“, untersucht werden.
Das Forschungsprojekt wird sich aber auch mit völlig neuen durch die Digitalisierung entstehenden Fragestellungen beschäftigen. Etwa inwiefern digital zugeschaltete Verfahrensbeteiligte auch per Videokamera sichtbar sein müssen oder welche Auswirkungen technische Störungen der Übertragung auf das Verfahren haben.
Projektpartner sind der Lehrstuhl für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Sorge, der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Gomille, der Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Weth sowie das Landgericht Saarbrücken und die Amtsgerichte Ottweiler und Homburg.