Praxisphasen und Auslandsaufenthalte
Pflichtauslandsaufenthalt in englischsprachiger Literatur- und Kulturwissenschaft, französische bzw. italienische bzw. spanischsprachige Literatur und Kultur
Bitte kontaktieren Sie in Sachen Auslandsaufenthalt frühzeitig die entsprechenden Studienfachberaterinnen!
Englischsprachige Literatur- und Kulturwissenschaft:
- Der Auslandsaufenthalt muss während des Studiums abgeleistet werden. Ein Aufenthalt vor dem Studium kann nur anerkannt werden, wenn die Aufnahme des Studiums direkt nach Ende des Auslandsaufenthaltes erfolgt.
- Der Auslandsaufenthalt umfasst 6 Wochen in einem englischsprachigen Land. Möglich sind: Studium an einer Universität, Summer Schools und/oder Sprachkurse, Praktikum bzw. Arbeitsstelle bei einer Bildungseinrichtung oder kulturellen Einrichtung, z.B. Sprachschule, Goetheinstitut, Museum, Forschungseinrichtung etc. oder einer Firma in der freien Wirtschaft (mit angemessenen Anforderungen an die fremdsprachliche Kompetenz)
- Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist eine sogenannte „Vereinbarung“ mit dem/der zuständigen Studienfachberater*in abzuschließen, um die Anerkennung des Auslandsaufenthaltes zu gewährleisten. Dabei werden die Art und die Dauer des Auslandsaufenthaltes festgehalten. Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt liegt die Nachweispflicht auf Seiten der Studierenden. Als Prüfungsleistung muss ein Portfolio zum Auslandsaufenthalt angefertigt werden. Das Portfolio enthält die Nachweise über die erforderliche Dauer des Auslandsaufenthalts und die in der Vereinbarung festgehaltene(n) Tätigkeit(en). Das Portfolio enthält außerdem einen von den Studierenden in englischer Sprache auszufüllenden Fragebogen siehe „Questionnaire for the Portfolio on your stay abroad (BA 2016 and MA 2017)“ unten auf folgender Webseite https://www.uni-saarland.de/fachrichtung/anglistik/student-services/studytime-abroad.html
- Zudem gibt es als Austauschplattform eine MS Teams Gruppe (der mit dem Code e0p2k1c beigetreten werden kann)
- Ansprechpartnerin: Dr. Heike Mißler
Französische bzw. Italienische bzw. Spanischsprachige Literatur und Kultur:
- Es handelt sich um ein Berufspraktikum à 6 Wochen im jeweiligen fremdsprachigen Ausland.
- Empfohlen werden die Bereiche Kulturinstitutionen, Tourismus, Verlagswesen, Kammern und Verbände sowie international tätige Wirtschaftunternehmen.
- Als Praktikumsnachweis gelten: ein Praktikumsvertrag, ein Arbeitszeugnis, die convention de stage oder entsprechende Unterlagen.
- Zur Validierung des Praktikums ist ein Bericht im Umfang von ca. 8 Seiten zu verfassen und beim Modulverantwortlichen/Praktikumsbeauftragten einzureichen.
- Ansprechpartnerin: Lalita de Souza, M.A.
Schlüsselqualifikationen in deutscher Literaturwissenschaft und Kunstgeschichte
Ansprechpartnerin Deutsche Literaturwissenschaft: Dr. Claudia Schmitt
Ansprechpartner Kunstgeschichte: Dr. Bernd Mohnhaupt
Der Wahlpflichtbereich Schlüsselqualifikationen kann erbracht werden:
- aus den Veranstaltungen des Bachelor-Optionalbereichs aus den Teilbereichen 1 (Fremdsprachen und Interkulturelle Kompetenzen) und 3 (Berufsfeldorientierung und Praxisbezug) gemäß Studienordnung 2013 bzw. dem Wahlpflichtbereich oder dem Wahlbereich (Fremdsprachen und interkulturelle Kompetenzen bzw. Kommunikations- und Medienkompetenz) gemäß Studienordnung 2017 mit mindestens 6 CP pro Teilbereich, das entspricht in der Regel zwei Lehrveranstaltungen.
- durch Praktikum, außerhochschulische Ausbildung, und Auslandsaufenthalt (siehe dazu § 7 der Studienordnung EuLit) mit einer Laufzeit von mindestens 6 Wochen. Als Praktikumsnachweis gelten: ein Praktikumsvertrag, ein Arbeitszeugnis oder entsprechende Unterlagen. Eine Absprache mit den Modulverantwortlichen Claudia Schmitt bzw. Bernd Mohnhaupt sollte vor Antritt der Praktikumsstelle bzw. des Auslandsaufenthalts erfolgen.
- durch Anrechnung ehrenamtlichen/bürgerschaftlichen Engagements mit bis zu 3 CP, sofern dieses im Rahmen einer nachgewiesenen mindestens zweijährigen, kontinuierlichen, unentgeltlichen Tätigkeit während des Studiums in einer als gemeinnützig anerkannten Organisation erbracht wurde. Die konkreten Leistungen müssen von einer gemeinnützigen Organisation durch ein qualifiziertes Zeugnis bestätigt werden, das genaue Angaben zur Dauer und zum zeitlichen Umfang der aktiven Tätigkeit enthält, sowie die Art und Weise der Tätigkeit präzisiert.
Erasmusprogramm
Am Lehrstuhl finden Sie die Erasmusangebote hier.