Leitlinien der wissenschaftlichen Arbeit
Seit 2006 hat Univ.-Prof. Dr. jur. Annemarie Matusche-Beckmann den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Privatversicherungsrecht inne. Nach Promotion und Habilitation an der Universität zu Köln war die Lehrstuhlinhaberin zunächst am Landgericht Saarbrücken als Richterin tätig. Als sie den Ruf an die Universität des Saarlandes annahm, brachte sie von der Richtertätigkeit eine ausgeprägte Praxisorientierung mit, die die Tätigkeit am Lehrstuhl weiterhin kennzeichnet. Forschung und Lehre werden hier nicht als l’art pour l’art gesehen, sondern sind stets darauf aus, Rechtsfragen aus der Praxis zu lösen und den Studierenden das in der Berufspraxis benötigte juristische Handwerkszeug nachhaltig zu vermitteln.
Anders als die Lehrstuhlbezeichnung vermuten lässt, beschäftigt sich der Lehrstuhl neben dem materiellen Recht auch mit dem Verfahrensrecht. Hier ist neben dem allgemeinen Zivilprozessrecht auch das Schiedsverfahrensrecht zu nennen, das der Lehrstuhlinhaberin ebenfalls aus der Praxis durch die Mitwirkung an Schiedsverfahren als Schiedsrichterin vertraut ist.
Selbstverständlich beziehen Forschung und Lehre am Lehrstuhl stets auch die europäischen und internationalen Bezüge des Rechts mit ein. Überdies vollzieht der Lehrstuhl seit Jahren in besonderer Weise auch den Brückenschlag zu den Wirtschaftswissenschaften. Durch interdisziplinäre Forschung, aber auch durch die regelmäßige Übernahme von Lehrveranstaltungen für die wirtschaftswissenschaftlichen Studierenden leistet der Lehrstuhl einen wichtigen Beitrag zur interdisziplinären Betrachtung und zum Verständnis des Rechts.