Einzureichenden Unterlagen, falls die Dissertation in einem Verlag erscheint
Einzureichende Unterlagen, falls die Dissertation in einem Verlag erscheint
- Antrag an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Wirtschaftswissenschaftlichen Promotionsausschusses mit der Bitte um vorzeitigen Vollzug der Promotion und Reduzierung der abzugebenden Pflichtexemplare.
- Verlagsvertrag in Kopie
- Die 25 Pflichtexemplare müssen ein eingebundenes Dissertationsblatt (gem. § 14 Abs. 3 Promotionsordnung) mit folgenden Angaben enthalten:
Vorderseite
"Titel der Dissertation"
Dissertation zur Erlangung des Grades einer Doktorin/eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (Doctricis/Doctoris rerum oeconomicarum bzw. Doctricis/Doctoris rerum politicarum) der Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft der Universität des Saarlandes
vorgelegt von
"Name"
Rückseite
Tag der Disputation:
Dekan: (zum Zeitpunkt der Disputation)
Erstberichterstatter:
Zweitberichterstatter: