Aufstellung der benötigten Unterlagen
Benötigte Unterlagen für die Promotion zur Doktorin/zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft
- Formloser Antrag an den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Wirtschaftswissenschaftlichen Promotionsausschusses auf Zulassung zum Promotionsverfahren,
- Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 4 Absatz 1 Nr. 1 und 2 Promotionsordnung
- Nachweis über ein abgeschlossenes Studium gem. § 4 Abs. 2 und 3 Promotionsordnung (beglaubigte Kopie),
- drei Seminarscheine der Universität des Saarlandes gem. § 4 Abs. 4 Promotionsordnung (jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie)),
- gegebenenfalls vorliegende Beschlüsse des Promotionsausschusses,
- Darstellung des Bildungsganges,
- eidesstattliche Versicherung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Promotionsordnung,
- Einverständniserklärung zur Plagiatsprüfung (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Promotionsordnung),
- vier gebundene Exemplare der Dissertation (Klebebindung) sowie eine digitale Kopie der Dissertation gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Promotionsordnung,
- Kopie der Betreuungsvereinbarung nach § 4 Absatz 5 Promotionsordnung (§ 6 Absatz1 Nr. 6 Promotionsordnung),
- Nachweis der Immatrikulation oder Registrierung nach § 4 Ansatz 1 Nr. 6 Promotionsordnung ab Annahme als Doktorandin oder Doktorand
---> für die die Zeiten des Seminarscheinerwerbs ist der Nachweis der Immatrikulation erforderlich (vgl. § 4 Absatz 4 Satz 2 Promotionsordnung).
Hinweis: Bereits im Antrag auf Zulassung kann auf die Ladungsfrist gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 Promotionsordnung verzichtet werden.