Zugelassene Hilfsmittel
Allgemein erlaubte Hilfsmittel bei allen Klausuren:
2-sprachige Wörterbücher für ausländische Muttersprachler (keine Anmerkungen im Wörterbuch, vor Klausurbeginn bei der Aufsicht Bescheid geben)
- Information für die Teilnehmer/innen der Klausur "Bürgerlichen Vermögensrecht II":
Als Hilfsmittel sind zugelassen Gesetzestexte in handelsüblichen Ausgaben. Hierin sind Unterstreichungen, farbliche Markierungen sowie einzelne stichwortartige Randnotizen an den jeweiligen Rechtsvorschriften (z. B. Verweise oder Haftnotizen zum schnellen Wiederauffinden von Vorschriften) zulässig. Nicht zulässig sind Randbemerkungen auf leeren oder halbleeren Buchseiten, geklebte, geheftete, gelochte, gedruckte oder handschriftliche Einlageblätter. (Bitte beachten Sie die Hiweise in Hilfsmittel_BVR_II) - Information für die Teilnehmer/innen der Klausur "Wirtschaftsprivatrecht II" und "Grundzüge des Rechts für Wirtschaftswissenschaftler, Teil B":
Als Hilfsmittel sind zugelassen Gesetzestexte in handelsüblichen Ausgaben. Hierin sind Unterstreichungen, farbliche Markierungen sowie einzelne stichwortartige Randnotizen an den jeweiligen Rechtsvorschriften (z. B. Verweise oder Haftnotizen zum schnellen Wiederauffinden von Vorschriften) zulässig. Nicht zulässig sind Randbemerkungen auf leeren oder halbleeren Buchseiten, geklebte, geheftete, gelochte, gedruckte oder handschriftliche Einlageblätter. - Information für die Teilnehmer/innen der Klausur "Deskriptive Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung", "Schließende Statistik" und "Ökonometrie":
Selbst mitzubringende Hilfsmittel: Taschenrechner (auch mit Grafikfähigkeit), 2 selbst erstellte beidseitig beliebig gestaltete DIN A4-Blätter (alternativ: 4 einseitig gestaltete DIN A4-Blätter), Gestellte Hilfsmittel: Benötigte Tabellen zu speziellen Verteilungen und Quantilen (im Klausurheft integriert)
Hinweis: Bitte informieren Sie sich vor Prüfungsantritt zusätzlich auch immer auf den zuständigen Lehrstuhlseiten.