Bewerbungsfrist für Wirtschaftslehrer beim Ministerium für Kultur und Bildung
Mitteilung an alle Studierenden im Studiengang Wirtschaftspädagogik
Bewerbungen für die Einstellung zum 1. August eines jeden Jahres müssen dem Ministerium für Bildung und Kultur in der Regel bis spätestens 15. April vorliegen.
Bewerbungen für die Einstellung zum 1. Februar eines jeden Jahres müssen dem Ministerium für Bildung und Kultur in der Regel bis spätestens 15. November vorliegen.
Wir bitten daher alle Studierenden, die einen dieser Termine zur Bewerbung wahrnehmen möchten und das Prüfungszeugnis bis zu diesem Termin benötigen, alle Unterlagen bis zum
- 23. März, wenn Sie sich für den 1. August eines Jahres bewerben bzw.
- 23. Oktober, wenn Sie sich für den 1. Februar eines Jahres bewerben,
beim Prüfungssekretariat einzureichen. Bei späterer Abgabe der Unterlagen können die Zeugnisse nicht mehr zur Bewerbungsfrist fertig gestellt werden.
Wir bitten alle Studierenden sich auf der Internetseite des Ministeriums zu informieren.