Urlaubssemester
Hier finden Sie wichtige Regelungen und Informatonen zum Thema Urlaubssemester/Beurlaubung/Krankheitssemester: Urlaubssemester.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie durch die Bewilligung eines Urlaubssemesters nicht automatisch zu den von Ihnen angemeldeten Prüfungen abgemeldet werden. Daher müssen Sie sich nach Kenntnis der Bewilligung des Urlaubssemesters über den üblichen Weg über das FN2-Portal abmelden.
Sollten Sie nach dem Abmeldezeitraum Kenntnis darüber erlangen, nehmen Sie bitte unverzüglich mit uns Kontakt auf.