Fragen und Antworten zum Master

Vorplanung

Was bringt mir ein Master of Science in Pharmazie?

Eine Masterarbeit bietet die Gelegenheit, weitgehend eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten kennenzulernen, ohne dass man sich bereits für drei oder mehr Jahre festlegt wie bei einer Promotion. So hat man nach der Masterarbeit noch die Möglichkeit, die Disziplin zu wechseln. Weil die Masterarbeit schon im Praktischen Jahr bearbeitet werden kann, bietet sich hiermit eine interessante Möglichkeit, ohne größeren Zeitverlust neben der Approbation einen weiteren Titel zu erwerben, der einem zukünftigen Arbeitgeber signalisiert, dass man bereits Erfahrungen in der Wissenschaft gesammelt hat. Zudem wird ein Master of Science an einigen ausländischen Hochschulen als Voraussetzung für die Aufnahme in ein Promotionsverfahren verlangt.

Wo bewerbe ich mich für eine Masterarbeit in Pharmazie an der Universität des Saarlandes?

Es gibt keine zentrale Stelle, bei der man sich bewirbt. Stattdessen kontaktieren Sie bitte direkt den Arbeitskreis, bei dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen möchten. Die Arbeitskreise finden Sie unter Professuren und Arbeitskreise oder auf den Seiten des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland.

In welchem Arbeitskreis kann ich meine Masterarbeit machen?

Prinzipiell bieten alle Arbeitskreise der Pharmazie die Möglichkeit einer Masterarbeit.

Masterarbeiten werden in aller Regel nicht öffentlich ausgeschrieben. Deshalb nehmen Sie am besten von sich aus Kontakt auf mit einem Arbeitskreis, dessen Forschungsgebiet Sie interessiert. Vielleicht konnten Sie ja auch im Wahlpflichtpraktikum schon einen Arbeitskreis näher kennenlernen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Professuren und Arbeitskreise oder auf den Seiten des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland.

Ist es besser, die Masterarbeit im ersten Halbjahr des Praktischen Jahres zu machen, oder doch besser im zweiten?

Das hängt von Ihrer individuellen Einstellung und Zukunftsplanung ab. Bitte fragen Sie auch Ihre*n Betreuer*in, ob sie/er diesbezüglich Präferenzen hat.

  • Gründe, die für das erste Halbjahr sprechen
    • Zweites Halbjahr in Apotheke ist thematisch näher am Dritten Staatsexamen
    • Man muss nicht während des Dritten Staatsexamens und der Vorbereitung darauf die Masterarbeit schreiben.
  • Gründe, die für das zweite Halbjahr sprechen
    • Nahtloser Übergang in Promotion möglich
    • Man muss nicht während des Apothekenhalbjahres die Masterarbeit schreiben.

Die Bescheinigung über das praktische Halbjahr, die Sie für die Zulassung zum Dritten Staatsexamen brauchen, bekommen Sie schon nach den 6 Monaten praktischer Tätigkeit, also nicht erst nach dem Masterkolloquium. Dies ist also kein Argument für das erste Halbjahr!

Kann ich meine Masterarbeit auch außerhalb der Universität anfertigen?

Ja, Sie können Ihre Masterarbeit auch in einer Einrichtung außerhalb der Pharmazie an der Universität des Saarlandes machen, und zwar im In- oder Ausland. Eine solche Einrichtung kann z.B. sein (Liste ist nicht erschöpfend):

  • Pharmazeutische Industrie
  • andere Universität oder Forschungseinrichtung
  • andere Fachrichtung an der Universität des Saarlandes

Entscheidend ist, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, und Sie brauchen in jedem Fall eine*n Betreuer*in in der Pharmazie an der Universität des Saarlandes, der/die die Thematik dieser Arbeit beurteilen kann und als Erstgutachter*in die Verantwortung übernimmt. Natürlich muss die Einrichtung ebenfalls zustimmen, insbesondere unter dem Aspekt der Geheimhaltung. Eine Masterarbeit muss zwar nicht veröffentlicht werden wie eine Doktorarbeit, aber Gutachter*innen und Prüfer*innen lesen sie.

Beachten Sie bitte, dass

  • zur Erledigung der Formalitäten zu Beginn und am Ende des Masterverfahrens Ihr persönliches Erscheinen in Saarbrücken erforderlich ist, und
  • Sie am begleitenden Unterricht teilnehmen müssen, wenn Sie Ihre Masterarbeit während des Praktischen Jahres machen.
Ich möchte den praktischen Teil meiner Masterarbeit im Ausland absolvieren. Gibt es dafür Stipendien oder andere finanzielle Fördermöglichkeiten?

Für Aufenthalte im europäischen Ausland: Auslandspraktikum mit Erasmus+

Für Aufenthalte außerhalb Europas: Stipendienprogramm UdS mobil

Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des International Office.

Bin ich während der Masterarbeit noch Studierende*r?

Ja, Sie müssen sogar weiterhin eingeschrieben sein, und zwar im Studiengang »Pharmazie (Master Erweiterungsprüfung)«.

Anmeldung

Wie melde ich mich zum Masterverfahren an?

Das Merkblatt, auf dem das Anmeldeverfahren beschrieben ist, und die dafür nötigen Formulare, finden Sie hier auf unserer Homepage.

Wann kann/soll ich mich im Studiengang »Pharmazie (Master Erweiterungsprüfung)« einschreiben, wenn ich mit meiner Masterarbeit nicht zum Semesterbeginn, also weder im April noch im Oktober, anfange?

Die Einschreibung im Studiengang »Pharmazie (Master Erweiterungsprüfung)« ist unabhängig vom Semesterbeginn möglich.

Erstellung und Abgabe der Arbeit, Kolloquium

Gibt es formale Dinge, die ich bei der Erstellung der Arbeit beachten muss?

Ja, lesen Sie dazu das Merkblatt zur Anfertigung der Masterarbeit. Bitte fragen Sie auch Ihre*n Betreuer*in, ob sie/er zusätzliche Anforderungen an die Arbeit stellt.

Ich habe im nächsten Semester nur noch mein Kolloquium und sonst nichts. Muss ich mich trotzdem rückmelden und den kompletten Semesterbeitrag bezahlen?

Rückmelden müssen Sie sich auf jeden Fall, da Sie bis zu Ihrem Kolloquium eingeschrieben bleiben müssen. Wenn Sie sich jedoch nach Ihrem Kolloquium exmatrikulieren, können Sie sich die noch verbleibenden vollen Monate des Semestertickets zurückerstatten lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses, der auch für die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge zuständig ist.

Noch Fragen zur Masterarbeit in Pharmazie?

Haben Sie bereits einen Arbeitskreis gefunden, in dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen können, so wenden Sie sich bitte in allen organisatorischen Angelegenheiten direkt an Ihre*n zuständige*n Betreuer*in.