Fragen und Antworten zum Master
Vorplanung
Eine Masterarbeit bietet die Gelegenheit, weitgehend eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten kennenzulernen, ohne dass man sich bereits für drei oder mehr Jahre festlegt wie bei einer Promotion. So hat man nach der Masterarbeit noch die Möglichkeit, die Disziplin zu wechseln. Weil die Masterarbeit schon im Praktischen Jahr bearbeitet werden kann, bietet sich hiermit eine interessante Möglichkeit, ohne größeren Zeitverlust neben der Approbation einen weiteren Titel zu erwerben, der einem zukünftigen Arbeitgeber signalisiert, dass man bereits Erfahrungen in der Wissenschaft gesammelt hat. Zudem wird ein Master of Science an einigen ausländischen Hochschulen als Voraussetzung für die Aufnahme in ein Promotionsverfahren verlangt.
Es gibt keine zentrale Stelle, bei der man sich bewirbt. Stattdessen kontaktieren Sie bitte direkt den Arbeitskreis, bei dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen möchten. Die Arbeitskreise finden Sie unter Professuren und Arbeitskreise oder auf den Seiten des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland.
Prinzipiell bieten alle Arbeitskreise der Pharmazie die Möglichkeit einer Masterarbeit.
Masterarbeiten werden in aller Regel nicht öffentlich ausgeschrieben. Deshalb nehmen Sie am besten von sich aus Kontakt auf mit einem Arbeitskreis, dessen Forschungsgebiet Sie interessiert. Vielleicht konnten Sie ja auch im Wahlpflichtpraktikum schon einen Arbeitskreis näher kennenlernen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Professuren und Arbeitskreise oder auf den Seiten des Helmholtz-Instituts für Pharmazeutische Forschung Saarland.
Das hängt von Ihrer individuellen Einstellung und Zukunftsplanung ab. Bitte fragen Sie auch Ihre*n Betreuer*in, ob sie/er diesbezüglich Präferenzen hat.
- Gründe, die für das erste Halbjahr sprechen
- Zweites Halbjahr in Apotheke ist thematisch näher am Dritten Staatsexamen
- Man muss nicht während des Dritten Staatsexamens und der Vorbereitung darauf die Masterarbeit schreiben.
- Gründe, die für das zweite Halbjahr sprechen
- Nahtloser Übergang in Promotion möglich
- Man muss nicht während des Apothekenhalbjahres die Masterarbeit schreiben.
Die Bescheinigung über das praktische Halbjahr, die Sie für die Zulassung zum Dritten Staatsexamen brauchen, bekommen Sie schon nach den 6 Monaten praktischer Tätigkeit, also nicht erst nach dem Masterkolloquium. Dies ist also kein Argument für das erste Halbjahr!
Ja, Sie können Ihre Masterarbeit auch in einer Einrichtung außerhalb der Pharmazie an der Universität des Saarlandes machen, und zwar im In- oder Ausland. Eine solche Einrichtung kann z.B. sein (Liste ist nicht erschöpfend):
- Pharmazeutische Industrie
- andere Universität oder Forschungseinrichtung
- andere Fachrichtung an der Universität des Saarlandes
Entscheidend ist, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, und Sie brauchen in jedem Fall eine*n Betreuer*in in der Pharmazie an der Universität des Saarlandes, der/die die Thematik dieser Arbeit beurteilen kann und als Erstgutachter*in die Verantwortung übernimmt. Natürlich muss die Einrichtung ebenfalls zustimmen, insbesondere unter dem Aspekt der Geheimhaltung. Eine Masterarbeit muss zwar nicht veröffentlicht werden wie eine Doktorarbeit, aber Gutachter*innen und Prüfer*innen lesen sie.
Beachten Sie bitte, dass
- zur Erledigung der Formalitäten zu Beginn und am Ende des Masterverfahrens Ihr persönliches Erscheinen in Saarbrücken erforderlich ist, und
- Sie am begleitenden Unterricht teilnehmen müssen, wenn Sie Ihre Masterarbeit während des Praktischen Jahres machen.
Für Aufenthalte im europäischen Ausland: Auslandspraktikum mit Erasmus+
Für Aufenthalte außerhalb Europas: Stipendienprogramm UdS mobil
Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des International Office.
Ja, Sie müssen sogar weiterhin eingeschrieben sein, und zwar im Studiengang »Pharmazie (Master Erweiterungsprüfung)«.
Anmeldung
Das Merkblatt, auf dem das Anmeldeverfahren beschrieben ist, und die dafür nötigen Formulare, finden Sie hier auf unserer Homepage.
Die Einschreibung im Studiengang »Pharmazie (Master Erweiterungsprüfung)« ist unabhängig vom Semesterbeginn möglich.
Erstellung und Abgabe der Arbeit, Kolloquium
Ja, lesen Sie dazu das Merkblatt zur Anfertigung der Masterarbeit. Bitte fragen Sie auch Ihre*n Betreuer*in, ob sie/er zusätzliche Anforderungen an die Arbeit stellt.
Rückmelden müssen Sie sich auf jeden Fall, da Sie bis zu Ihrem Kolloquium eingeschrieben bleiben müssen. Wenn Sie sich jedoch nach Ihrem Kolloquium exmatrikulieren, können Sie sich die noch verbleibenden vollen Monate des Semestertickets zurückerstatten lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses, der auch für die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge zuständig ist.
Noch Fragen zur Masterarbeit in Pharmazie?
Haben Sie bereits einen Arbeitskreis gefunden, in dem Sie Ihre Masterarbeit anfertigen können, so wenden Sie sich bitte in allen organisatorischen Angelegenheiten direkt an Ihre*n zuständige*n Betreuer*in.