ZPL: Koordination und Beratung
- Neu an der Uni und keine Ahnung, wo Sie alle Informationen rund ums Lehramtsstudium finden sollen?
- Probleme im Lehramtsstudium?
- Sie fühlen sich mit Ihrer Fächerkombination nicht wohl und suchen nach Alternativen?
- Es steht der letzte Versuch in einer Prüfung an?
- Die CP werden zum Erreichen der nächsten Fortschrittskontrolle vermutlich nicht ausreichen?
- Es gibt für Sie zusätzlich zum Studium noch weitere Herausforderungen zu bewältigen und Sie fragen sich, ob ein Teilzeitstudium hilft?
- Sie machen sich Sorgen, weil gesundheitliche Probleme Ihnen das Studieren erschweren und möchten wissen, welche Optionen Ihnen die Prüfungsordnung vielleicht bietet?
Als Koordinatorin stehe ich Ihnen für alle Fragen und Sorgen im Lehramtsstudium gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie per E-Mail oder rufen Sie mich an. Wir können gerne auch ein Treffen per MS Teams ausmachen, wenn Sie schon an der UdS eingeschrieben sind.
Koordination der Lehramtsstudiengänge im ZPL
Dr. Julia Dausend |
Campus E1 2 Zimmer -1.04 |
Ich biete keine offene Sprechstunde an, sondern vereinbare flexibel mit Ihnen gemeinsam einen passenden individuellen Beratungstermin. |
Aktuelle Meldungen und Service-Angebote
z.B. Einladungen zu Infoveranstaltungen und Workshops, individuelle Beratungsangebote sowie wichtige Hinweise für bestimmte Studierendengruppen zu bestimmten Zeitpunkten des Studiums wie der Studienabschlussphase erhalten Sie aus der Studienkoordination und dem ZPL immer an Ihre UdS-E-Mail-Adresse.
Service der Koordinatorin im ZPL zu
Im Lehramtsstudium bin ich als Koordinatorin im ZPL Ihre erste Anlaufstelle für Anerkennungsanfragen. Ich lotse Sie durch das Anerkennungsverfahren, hole fachliche Einschätzungen ein und die abschließende Entscheidung des Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses. Ausführliche Informationen und das Antragsformular finden Sie unter Anerkennung und Einstufung.
Eine Beurlaubung friert sozusagen das Studium zum Zeitpunkt der Beurlaubung an der UdS ein. Es gibt drei häufige Gründe für eine Beurlaubung im Lehramtsstudium:
Wer weiß, dass wegen einer längeren Erkrankung keine aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen möglich ist; wer ein Auslandssemester plant und schwangere Studierende sollten vorab zur Beratung vorbeikommen, anrufen oder mir eine E-Mail schreiben. Dann können wir die individuelle Studiensituation und die Perspektive mit allen Vor- und Nachteilen der Beurlaubung im Lehramtsstudium besprechen. Zu bedenken ist dabei immer: Beurlaubung bedeutet, dass man während des Beurlaubungssemesters von allen Pflichten, aber auch von allen Rechten des Studiums befreit ist, also i.d.R. keine Prüfungen mehr ablegen darf. Wer mit halber Kraft studieren kann, sollte eher über das Teilzeitstudium nachdenken, wer gar nicht studieren kann, ist mit der Beurlaubung besser beraten. Die Entscheidung für oder gegen eine Beurlaubung kann verschiedene Aspekte des Studiums beeinflussen, bitte schreiben Sie daher eine kurze E-Mail an j.dausend@mx.uni-saarland.de, bevor Sie im Studierendensekretariat die Beurlaubung beantragen.
Bei der Fortschrittskontrolle wird überprüft, ob die festgelegten Leistungsgrenzen nach bestimmten Fachsemestern erreicht sind. Welche Leistungsgrenzen man nach welchem Semester schaffen muss, was man machen kann, wenn es knapp wird mit den Credit Points für die nächste Kontrolle, wann der Prüfungsanspruch in Gefahr ist und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf meiner Seite zur Fortschrittskontrolle. Bitte melden Sie sich, sobald Sie Sorgen oder Fragen zur Fortschrittskontrolle haben. Gerade bei diesem Thema ist es wichtig, dass man nicht zu lange wartet. Dass es im Studium Startschwierigkeiten oder mal einen Durchhänger gibt, ist nicht selten und muss auch gar nicht zum Problem werden. Bitte lassen Sie es mich einfach frühzeitig wissen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie im Lehramtsstudium zu langsam vorankommen; je früher man sich meldet, desto mehr Optionen stehen noch zur Verfügung.
Krank und unsicher dazu, was man machen soll, wenn man Prüfungen nicht absolvieren kann? Bitte schreiben Sie mir einen kurze E-Mail, ich leite Sie an die passenden Ansprechpartner weiter. Außerdem sollten Sie, wenn Sie an Prüfungen nicht teilnehmen können oder Hausarbeiten nicht rechtzeitig einreichen können, unverzüglich, also sofort wenn Sie merken dass Sie krank sind, zum Arzt gehen und dort das Attestformular ausfüllen lassen. Weitere Hinweise zum Prüfungsrücktritt oder der Verlängerung von Bearbeitungszeiten wegen Krankheit sowie das Attestformular des ZPL finden Sie bei den häufigen Fragen A - Z unter dem Punkt Krankheit.
Sie sind längere Zeit krank oder haben Sie eine chronische Erkrankung oder Beeinträchtigung, die Ihnen das Studium erschwert oder aktuell sogar unmöglich macht? Ich biete Ihnen gerne ein persönliches Beratungsgespräch an, in dem wir gemeinsam überlegen können, welche der durch die Prüfungsordnung für solche Fälle zur Verfügung stehenden Optionen Ihnen in der jetzigen Situation und vielleicht auch auf Dauer am besten weiterhelfen. Bitte scheuen Sie sich nicht, sich gleich bei den ersten Sorgen zu melden; meist gibt es wenn man frühzeitig Bescheid weiß noch viele Hilfsmöglichkeiten, von denen die meisten leider nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn man Gespräche zu lange aufschiebt. Ich helfe Ihnen gerne weiter, ich muss nur (rechtzeitig) wissen, dass es ein Problem gibt.
Beim letzten Prüfungsversuch in einem Modul ist einiges zu beachten, die Risiken sind auch unterschiedlich, z.B. je nachdem ob es sich um ein Wahlpflicht oder ein Pflichtmodul handelt, auch der jeweilige fachspezifische Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung kann einen Unterschied machen. Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail und schauen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Ihrer individuellen Studiensituation bei mir vorbei, sobald Sie erfahren, dass Sie eine Prüfung zum zweite Mal nicht bestanden haben. Wir können dann gemeinsam die konkreten Risiken des anstehenden letzten Prüfungsversuchs und die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen besprechen.
Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, die ein Studium in Vollzeit verhindern, kann ein Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium gestellt werden (allgemeine Informationen und Antragsformular). Ich empfehle allen Studierenden, die durch Kindererziehung, einen Nebenjob, eine Beeinträchtigung durch eine dauerhafte Erkrankung oder sonstige Hinderungsgründe nachweislich nur ca. die Hälfte Ihrer Zeit dem Studium widmen können, in Teilzeit zu studieren. Leider gibt es viele Gerüchte und Fehlinformationen über das Teilzeitstudium unter Studierenden. Zuverlässige Beratung zum Teilzeitstudium im Lehramt erhalten Sie bei der Koordinatorin im ZPL und im Zentrum für Lehrerbildung. Anträge auf ein Teilzeitstudium im Lehramt werden senden Sie bitte ausschließlich ans ZPL. Bitte einfach das Formular und die Nachweise als Scan an senden. Einreichfrist für einen Teilzeitantrag im Lehramtsstudium ist immer innerhalb der Rückmeldefrist vor dem neuen Semester. Teilzeit kann leider nicht rückwirkend beantragt werden. Bitte unabhängig vom Teilzeitantrag immer schon den Semesterbeitrag überweisen, das erleichtert später im Studierendensekretariat die technische Umsetzung der Rückmeldung für alle Teilzeitstudierenden. Die Einschreibung im Teilzeitstudium können Sie selbst in LSF/SIM bei den Studienbescheinigungen einsehen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Lehramtsfächer finden Sie in dem passenden fachspezifischen Anhang zu Ihrer Prüfungs- und Studienordnung.
Zulassungsvoraussetzungen der Bildungswissenschaften
Studienleistungen und Prüfungen, für die Sie die Voraussetzungen nicht haben und für die keine Befreiung von den Voraussetzungen vom Prüfungsausschussvorsitzenden bewilligt wurde, sind laut §15 der Prüfungsordnung ungültig. Bitte immer beachten: Prüfer*innen dürfen nicht über die Zulassung zu Prüfungen entscheiden, die Entscheidung liegt immer beim Zentralen Prüfungsausschuss Lehramt.
Bei Vorliegen triftiger Gründe kann eine Befreiung von der Zulassungsvoraussetzung beim Zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt an Schulen beantragt werden. Wenn zwingende, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe vorliegen sollten, bitte einen formlosen, begründeten Antrag (eigenhändige Unterschrift nicht vergessen!) als Scan an zpl@uni-saarland.de schicken. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid. Die Antragstellung zur Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen ist jeweils bis zum 31.05. im Sommersemester bzw. bis zum 30.11. im Wintersemester im ZPL möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag für ein Schulpraktikum deutlich früher eingehen muss (am besten bis Anfang April), da das Zentrum für Lehrerbildung die Verteilung der Plätze an den Schulen rechtzeitig planen muss.
Weitere Hinweise zur Teilnahme an Prüfungen und zu Zulassungsvoraussetzungen
Vorgaben zum Lehramtsstudium während der Pandemie, allgemeine Ausnahmeregelungen, individuelle Anträge an den Prüfungsausschuss
Passgenaue Informationen für bestimmte Gruppen:
- Infos für LP
- Infos für Erstsemester-Studierende
- Infos für Dozierende
- Infos für Wechsler*innen ins Lehramtsstudium der UdS (Unterseite noch in Arbeit)
- Infos für Lehramtsstudierende im Südwestverbund (Unterseite noch in Arbeit)