Europäisierung des Arbeitsrechts – Errichtung einer Informationsstelle für Europäisches Arbeitsrecht

Europäisierung des Arbeitsrechts – Errichtung einer Informationsstelle für Europäisches Arbeitsrecht

Projektantrag aus 1997/1998
Projektleitung- und Durchführung:
Prof. Dr. Stephan Weth, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess- und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht


Ziele:
Inhaltliche und organisatorische Aspekte des europäischen Arbeitsrechts sollen vor- und aufbereitet werden, um nach Abschluss des Projektes den interessierten Personen (also Juristen und Laien) die Möglichkeit zu geben, sich aktuell über diese Probleme zu informieren.
Dazu sollen die einzelnen Probleme aufbereitet werden, so dass sie auch für einen Laien gutverständlich dargestellt werden können. Es soll aber darüber hinaus auch der Fachmann angesprochen werden. Dies soll dadurch geschehen, dass – etwa in einem ergänzenden Teil, der sich an den Fachmann richtet – die Literatur und Rechtssprechung umfassend angegeben wird.
Es ist ausdrücklich zu betonen, dass auch die Laien (etwa Arbeitnehmer) angesprochen werden sollen. Das Internet bietet dafür gute Möglichkeiten. Insbesondere könnte die Darstellung der Probleme auch graphisch so gestaltet werden, dass auch in Laie sich mit Gewinn informieren kann.
Zur Erreichung dieses Zieles wäre es sehr vorteilhaft, wenn die Arbeitskammer des Saarlandes im Rahmen ihrer Publikationen auf die Möglichkeiten der neuen Informationsquelle hinweisen würden, um so zu einer Nutzung durch zahlreiche Personen anzuregen.
Im Rahmen des Projektes sollte selbstverständlich geprüft werden, in welchem Maße das Angebot angenommen wird.


Ablauf:
Aufgabe der juristisch qualifizierten Person wäre es, die Home-Page einzurichten und die technischen Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass in Zukunft unproblematisch Informationen über das europäische Arbeitsrecht im Internet angeboten werden können. Darüber hinaus müsste diese Person einige der genannten, besonders aktuellen Problemfelder aufarbeiten, um so Beispiele und Vorbilder für die weitere Arbeit zu geben. Wenn die technischen Voraussetzungen bereitgestellt sind und ein wenig Routine in dem Angebot der aktuellen Informationen erworben worden ist, wird das Projekt mit Mitteln und Personal des Instituts fortgeführt werden können. Dazu würde sich Herr Prof. Stephan Weth verpflichten.
Zum Abschluss des Projektes (als Schaffung der technischen Möglichkeiten im Internet und Anschub des Projektes) sollte m.E. das Ziel, allgemeine Information über die Europäisierung des Arbeitsrechts auch dadurch gefördert werden, dass ein Vortrag und eine Podiumsdiskussion über ein aktuelles Problem aus dem europäischen Arbeitsrecht durchgeführt wird. Diese Veranstaltung könnte als Meilenstein den Abschluss des von der Kooperationsstelle geförderten Projektes darstellen und gleichzeitig den Anfang der Selbstständigkeit des Projektes, das ab diesem Meilenstein selbständig vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht weitergeführt werden könnte.


Abschlußbericht