Bewerber mit ausländischem Abschluss
Die Zulassung zu Promotion erfordert die Aufnahme in die Promotionsliste der Fakultät.
Sie haben Ihren Masterabschluss im Ausland erworben. Dieser Abschluss muss vorab auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Universitätsabschluss überprüft werden. Hierzu wenden Sie sich bitte zuerst ans Promotionsbüro. Wir werden versuchen, Ihren Abschluss daraufhin zu überprüfen. Sollte uns das nicht möglich sein, benötigen Sie eine Stellungnahme über die von Ihnen erworbenen Abschlüsse von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn.
Wie geht das?
- Sie benötigen eine/n Betreuer/in (Doktorvater/mutter - gem. §4 Abs. 2 Nr. 3 der Promotionsordnung) für Ihre Doktorarbeit. Zusammen mit Ihrer/m Betreuer/in senden Sie uns zuerst Ihre Abschlüsse zur Überprüfung.
- Falls wir Ihnen bei der Überprüfung Ihres Abschlusses nicht helfen konnten, schickt Ihr/e zukünftige/r Betreuer/in die Zeugnisse und Urkunden über die von Ihnen erbrachten Studienleistungen (mit transcript of records bzw. detaillierter Auflistung der Fächer) an die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen und bittet um die Überprüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion im entsprechenden Fachbereich gegeben sind. Die Adresse lautet:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Postfach 2240, 53012 Bonn
Wahlweise per email mit den eingescannten Unterlagen an:
zab(at)kmk.org
Hier finden Sie eine Musteranfrage als Vorlage.
Finale Einreichung des Antrages im Promotionsbüro:
Sie reichen Ihren Antrag auf Aufnahme in die Promotionsliste bei uns ein, wenn die obigen Punkte erledigt sind.
Dem Antrag fügen Sie bitte alle in dieser CHECKLISTE aufgeführten Dokumente und Nachweise bei.
Wenn uns alle Ihre Unterlagen vorliegen, entscheidet der Promotionsausschuss über Ihre Aufnahme in die Promotionsliste.
Maßgeblich sind in jedem Fall die Bestimmungen der Promotionsordnung der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät vom 14. April 2021 und die Entscheidungen des Promotionsausschusses.