Leistungen anderer Studiengänge
Leistungen aus anderen Studiengängen der Universität des Saarlandes können teilweise anerkannt werden, wenn sie als äquivalent zu den Leistungen unserer Fachrichtung eingestuft werden.
- Leistungen, die i.d.R. anerkannt werden:
- Höhere Mathematik für Ingenieure I, II; Mathematik für Informatiker I, II, Höhere Mathematik im Mathematik-Studium o.Ä. für Grundzüge der Mathematik A und B
- Quantitative Methoden I und II (Psychologie) oder Elementare Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik (Mathematik) für Grundzüge der Statistik A
- Bürgerliches Vermögensrecht I Vorlesung und AG (Jura) oder Zivilrecht und Öffentliches Recht (Jura) für Grundzüge des Recht A und B
- Einführung in die Informatik für Hörer aller Fakultäten (Informatik) für Praktische Datenverarbeitung
Die entsprechenden Prüfungsleistungen müssen zu Anerkennungszwecken auf jeden Fall im Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat vorgelegt werden und werden erneut überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung.
ACHTUNG: Einmal eingebrachte Leistungen können nicht mehr zurückgenommen werden.