Einstufungsbescheinigung
Was ist eine Einstufungsbescheinigung?
Die Einstufungsbescheinigung sagt aus, in welchem Studiengang und in welchem Semester Sie Ihr Studium, entsprechende Bewerbung auf ein höheres Fachsemester und Platzerhalt vorausgesetzt, aufnehmen könnten. Dies ist abhängig von der Anzahl an Leistungen, die Sie bereits erbracht haben und davon ob und welche dieser Leistungen wir Ihnen für Ihr Studium an unserer Universität anerkennen können.
Wie erhalten Sie die Einstufungsbescheinigung – was müssen Sie dafür vorlegen?
Die Einstufungsbescheinigung (EB) müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfristen (bis 15. Januar für Sommersemester, bis 15. Juli für Wintersemester) beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariat (sekretariat@wiwpa.uni-saarland.de) unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen, abhängig von der Basis der Anerkennungsmöglichkeiten, siehe unten, angefordert haben, ansonsten erlischt Ihr Anspruch auf Erstellung.
Einstufungsbescheinigung auf Basis der Anerkennung von Leistungen von anderen Hochschulen
Achtung: bei ausländischen Hochschulen bitte Punkt Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung beachten.
Damit Ihnen das Prüfungssekretariat (N. N. ) eine EB erstellen kann, müssen Sie zuerst die Anerkennungmöglichkeit von Herrn Becker prüfen lassen.
Folgende Unterlagen (entweder als beglaubigte Kopie, oder Original + Kopie) sind bei Herrn Becker vorzulegen (in der Sprechstunde, oder aber per Post/Mail zusenden mit Info, dass Sie eine EB für Studiengang x möchten):
- Zeugnis über Studienabschluss von der anderen Hochschule, falls vorhanden
- Leistungsnachweis vom Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule mit Namen der Veranstaltungen, ECTS–Punkten und Fehlversuchen (mit Stempel und Unterschrift)
- Übersicht über die Inhalte sowie die ECTS-Punkte der Veranstaltungen, falls dies nicht aus dem Leistungsnachweis/Zeugnis hervorgeht – nachweislich nicht von Ihnen erstellt, sondern von Ihrer früheren Hochschule, z.B. Link zu entsprechendem pdf angeben,
- Übersicht über den Aufbau Ihres Studiums an der anderen Hochschule – nachweislich nicht von Ihnen erstellt, sondern von Ihrer früheren Hochschule, z.B. Link zu entsprechender pdf-Datei angeben,
- Herr Becker prüft die Unterlagen hinsichtlich der Anerkennungsmöglichkeiten und (N. N. ) erstellt daraufhin die EB – vorausgesetzt die vorgelegten Unterlagen sind vollständig und wurden rechtzeitig (bis 15. Januar für Sommersemester, bis 15. Juli für Wintersemester) eingereicht! Die EB wird dann von N. N. direkt an das Studierendensekretariat gesendet und Sie erhalten eine Mail mit der Information über die Einstufung und welche Leistungen Ihnen bei Studienplatzerhalt anerkannt würden.
Einstufungsbescheinigung auf Basis der Anerkennung von Leistungen aus einem der Studiengänge BWL, D-BWL, WuR, Winfo und Wipäd der Uni Saarbrücken
Wenn Sie bereits an unserer Universität einen der Studiengänge BWL, D-BWL, WuR, Winfo und Wipäd studieren und von einem in den anderen wechseln möchten, dann müssen Sie keine der oben genannten Unterlagen vorlegen, da alle notwendigen Informationen bekannt sind. Sie können die Einstufungsbescheinigung unter Angabe von Matrikelnummer und Wunschstudiengang per Mail an sekretariat(at)wiwipa.uni-saarland.de anfordern. Die Anforderung der EB muss innerhalb der Bewerbungsfristen (bis 15. Januar für Sommersemester, bis 15. Juli für Wintersemester) erfolgt sein! Bitte denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer anzugeben und den Studiengang zu nennen, in den Sie wechseln möchten. Die EB wird nach Erstellung direkt an das Studierendensekretariat gesendet und Sie erhalten eine Mail mit der Information über Ihre Einstufung und welche Leistungen Ihnen bei Studienplatzerhalt anerkannt werden können.
Einstufungsbescheinigung auf Basis der Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Uni Saarbrücken (außer BWL, D-BWL, WuR, Winfo und Wipäd)
Siehe Angaben zu Einstufungsbescheinigung hinsichtlich der Anerkennung von Leistungen von anderen Hochschulen.