Fortschrittskontrolle

Regelung der Fortschrittskontrolle nach §6 der Corona Ordnung

Nach §6 der Corona Ordnung finden die Regelungen zur Fortschrittskontrolle gemäß Artikel 10 Absatz 5 BMRPO für das Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/2022 sowie das  Sommersemester 2022 keine Anwendung. Dies betrifft die Absätze 8 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge sowie 8 der Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge.

Corona-Ordnung

Konkret bedeutet dies, dass die Fortschrittskontrollen für alle Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge (Bachelor und Master), die zum Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/2022 und zum Sommersemester 2022 immatrikuliert sind/waren, um sechs Semester verschoben werden.

Falls Sie nur zu einem, zwei oder drei der vier Semester immatrikuliert waren, wird die Verschiebung entsprechend angepasst.

Infoblatt

Informationen zur Fortschrittskontrolle der Bachelor- und Masterstudiengänge:

FSK alle Studiengänge

Sollten Sie Fragen zum Thema Fortschrittskontrolle haben, nehmen Sie bitte die Beratungsmöglichkeit in der Sprechstunde bei Herrn Klein wahr.