Auslandsleistungen

  • Prüfungsleistungen aus dem Ausland können von bestimmten Hochschulen angerechnet werden. Vorher ist eine Überprüfung der Gleichwertigkeit durchzuführen.
  • Von Partneruniversitäten können Leistungen, sofern ein Umrechenschema existiert, mit Noten eingebracht werden.
  • Von anderen Hochschulen ist lediglich eine Anrechnung der Leistungen ohne Noten möglich.
  • Anerkennungen im Grundstudium sind generell mit Herrn Becker abzusprechen, der die Gleichwertigkeitsprüfung ggf. in Rücksprache mit den Lehrstühlen durchführen wird.
  • Anerkennungen im Hauptstudium werden von den Lehrstühlen selbst durchgeführt. Zu diesem Zweck müssen Sie das entsprechende Formular vom Lehrstuhl ausfüllen lassen und mit den Leistungsnachweisen beim Prüfungssekretariat abgeben.
  • Mit jedem 6. anerkannten Bonuspunkt wird das Maluspunkte-Konto um einen Punkt verringert, d.h. die maximale Anzahl der Klausuren, durch die Sie im Hauptstudium durchfallen dürfen, reduziert.
  • ACHTUNG: Einmal eingebrachte Leistungen können nicht mehr zurückgenommen werden.