Praktikum
Praktikumsvorgaben
Externes Praktikum
Der Wirtschaftswissenschalftliche Prüfungsausschuss hat folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
- Dauer
- mindestens vier Wochen in Vollzeit (Angaben im Praktikumsvertrag: 38-40 Std./Woche)
- mindestens acht Wochen in Teilzeit (mind. 20 Std./Woche)
- Das Praktikum muss am Stück bei einer Praktikumsstelle erbracht worden sein
- Benötigte Dokumente
- Praktikumsvertrag
- Praktikumsbericht
- beide Dokumente müssen abgestempelt und von Arbeitgeber und -nehmer unterschrieben sein
- Praktikumsbericht
- Umfang 2-5 Seiten
- vorgefertigte Vorlage (siehe weiter unten) darf genutzt werden
- soll ausführlichen Aufschluss über den Inhalt der Tätigkeit geben
- Weitere Anrechnungsmöglichkeiten
- Werktstudententätigkeit
- Arbeitsvertrag und Praktikumsbericht ebenfalls notwendig
- Arbeitsaufwand von mindestens 180 Stunden (6CP) muss erreicht sein
- Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
- darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen
- Abschlusszeugnis und Urkunde (Gesellenbrief) wird benötigt
- Werktstudententätigkeit
- Sonstiges
- Das Praktikum muss berufsbezogen bzw. einschlägig sein
- Eine Benotung des Praktikums erfolgt nicht
- Die benötigten Dokumente müssen bei dem Prüfungsamt per Post eingereicht werden
- Es werden sowohl die originalen Dokumente, als auch eine Kopie benötigt
- Das Praktikum muss vorher nicht angemeldet werden
- Bereiche in denen beispielsweise das Praktikum absolviert werden kann:
- Steuerberatung
- Wirtschaftsprüfung
- Personalabteilung
- Marketing
- Bankensektor
- etc.
- Das Praktikum kann grundsätzlich unabhängig von Semesterzeiten erbracht werden
Internes Praktikum
- wird vom jeweiligen Lehrstuhl vorgegeben und betreut (6CP)
- Anfragen bezüglich Praktikumsstellen bitte beim jeweiligen Lehrstuhl direkt stellen
- kann benotet werden, muss jedoch nicht
- Praktikumsschein muss beim Prüfungsamt abgegeben werden
- eine HiWi-Anstellung kann als Praktikum angerechnet werden, sofern folgendes bescheinigt werden kann:
- entsprechender Zeitaufwand (180 Std.)
- Art der Tätigkeit
- das Praktikum muss vorher nicht angemeldet werden
- das Praktikum kann grundsätzlich unabhängig von Semesterzeiten erbracht werden
Praktikumsbericht
Der vorgefertigte Praktikumsbericht kann als Vorlage zur Erstellung des Praktikumsberichts genutzt werden.
Bescheinigung für den Arbeitgeber können erstellt werden: Auf der Seite des Career Centers der Universität finden Sie ein Formular, dass Sie bitte bereits ausgefüllt in der Sprechstunde zur Unterschrift vorlegen können.