Lehrbeauftragter

Dr. Peter Schichtel
Dr. Peter Schichtel hat von 1973 bis 1978 an der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft und Geschichte studiert. Nach Referendariat und Promotion wechselte er in das saarländische Ministerium für Soziales und Gesundheit, in dem er zuletzt die Abteilung „Sozialversicherung, Rechtsaufsicht, Beruferecht der Heilberufe sowie Krankenhausplanung und -finanzierung“ leitete. Von 2000 bis 2017 war er zugleich amtierender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundesrates. Seit 1987 ist er Mitautor des Steuerberater Rechtshandbuches, im Jahre 2013 erhielt er einen Lehrauftrag an der Universität des Saarlandes, den er bis heute innehat.
Er ist unparteiischer Vorsitzender des Landesausschusses Ärzte - Krankenkassen in Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des Berufungsausschusses bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland.
An der Universität des Saarlandes bietet Dr. Peter Schichtel regelmäßig die Veranstaltungen
- Strukturen des Wettbewerbs der gesetzlichen Krankenkassen (im SoSe) und
- Krankenhausplanungs- und -finanzierungsrecht (im WiSe)
an, die den Rechtsrahmen der Vorlesungsgegenstände aus dem Blickwinkel eines Praktikers betrachten. Zielgruppen der Veranstaltungen sind sowohl Studierende der Betriebswirtschaftslehre als auch der Rechtswissenschaft.
Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht
Was sind die Planungs- und Finanzierungsgrundlagen des Krankenhausmanagements?
Die Vorlesung „Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht“ vermittelt aus dem Blickwinkel eines Praktikers die Grundzüge der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung.
In der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist der mit Abstand größte Ausgabenblock die stationäre Versorgung in Krankenhäusern. Sie bestimmt einen erheblichen Teil der Gesamtausgaben und trägt substanziell zu den Leistungsergebnissen im deutschen Gesundheitswesen bei. Die Frage, wer die Leistungen, die am Patienten erbracht werden, finanziert, wird in der Vorlesung ausführlich behandelt, ebenso wie die Ermittlung des „Preises“ dieser Leistungen. Dabei wird auch auf die verschiedenen Formen der Qualitätssicherung und -kontrolle eingegangen. Ein weiteres zentrales Thema ist die Verhandlung des Budgets zwischen Kostenträgern und Krankenhäusern. Hierbei wird auch beleuchtet, welche Möglichkeiten die Länder zur Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser haben. Besonders interessant wird es bei der Betrachtung der Krankenhausreform 2025 und den damit verbundenen Veränderungen. Auf welcher Grundlage planen die Länder Standorte und Leistungsinhalte von Krankenhäusern und was wird sich durch die Reform verändern?
Sie wollen das Krankenhauswesen für sich entdecken? Diese und viele weitere Fragen werden in dieser Vorlesung praxisnah und mit konsequentem Bezug zur realen Relevanz beantwortet. Machen Sie sich bereit für die Grundlagen des Krankenhausmanagements!
Strukturen des Wettbewerbs der Gesetzlichen Krankenkassen
Wie funktioniert Wettbewerb im solidarisch organisierten Gesundheitswesen und warum kann er die Versorgung verbessern?
Die Vorlesung „Strukturen des Wettbewerbs der Gesetzlichen Krankenkassen“ vermittelt aus praktischer Sicht die vielfältigen Wettbewerbsbeziehungen, in denen sich die gesetzlichen Krankenkassen befinden.
Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist etwas besonderes. Denn die restlichen Zweige der Sozialversicherung, also zum Beispiel die Renten- oder die Unfallversicherung, kennen keinen Wettbewerb. Bei Krankenkassen ist das anders: die Krankenkassen stehen untereinander in einem Wettbewerb um Mitglieder. Sie stehen des weiteren in einem Wettbewerb mit Leistungserbringern aus Deutschland oder dem europäischen Binnenmarkt, mit denen sie Leistungsverträge aushandeln. Schließlich besteht ein Wettbewerb mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Dieser Wettbewerb braucht einen Rechtsrahmen, der auf die Besonderheiten einer auf dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes basierenden Sozialversicherung Rücksicht nimmt. Aus diesem Grund wurde mit dem Kassenwettbewerb ein Risikostrukturausgleich (RSA) eingeführt, der die unterschiedlichen, von den Kassen nicht zu verantwortenden Risikostrukturen ihrer Mitglieder ausgleicht. Im Jahr 2009 ging der RSA im neugeschaffenen Gesundheitsfonds auf. Dieser Gesundheitsfonds zielt auf einen nahezu vollständigen Ausgleich der standardisierten Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen und hat aktuell ein Volumen von ca. 300 Mrd. €.
Neugierig geworden? Diese Vorlesung ist für alle, die nicht nur im regulatorischen Rahmen des Wettbewerbs der Gesetzlichen Krankenkassen vorne mit dabei sein, sondern diesen Wettbewerb auch verstehen und gestalten wollen!