Informationen zum Studienverlauf

Themenübersicht

1. Studienwahl: Ist ein Geschichtsstudium für mich das Richtige?

2. Zum Studienbeginn

3. Zu Veranstaltungen

4. Zu Prüfungen

5. Zu Praktika, Exkursionen und Projektarbeit

6. Zur Anerkennung von Studienleistungen

7. Zu Sprachkenntnissen

8. Zum Studium im Ausland

9. Möglichkeiten nach dem Studium

10. Studienfortschrittskontrolle
11. Beschwerdestellen

1. Studienwahl: Ist ein Geschichtsstudium für mich das Richtige?

1.1. Worum geht es beim Geschichtsstudium?

Historiker/innen sind Expert/inn/en für Veränderungen und Entwicklungen in der Gesellschaft. Sie interessieren sich für die treibenden Kräfte von Umwälzungen. Geschichte schafft Identität. Ohne Kenntnis der Geschichte ist nicht zu verstehen, wie wir wurden, was wir sind. Das Studium der Geschichte eröffnet ein vertieftes und zugleich kritisches Verständnis für die kulturelle sowie natürliche Umwelt und die Perspektiven der heutigen Weltgesellschaft. Zugleich lernen die Studierenden die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens, um an der Faszination der historischen Forschung teilhaben zu können.

1.2.Was kann man mit einem Geschichtsstudium anfangen?

Das Geschichtsstudium vermittelt einerseits Fachkompetenzen in den Bereichen: Historisches Faktenwissen, Quellenkritik und -interpretation, Hilfswissenschaften (Umgang mit Urkunden, Münzen, Archiven …), andererseits aber auch überfachliche Schlüsselkompetenzen (Soft Skills), die in einem breiten Berufsfeld eingesetzt werden können: Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, Zeitmanagement, Recherchestrategien, Schriftl. und mündliche Präsentationsformen, Medienkompetenz, Sprachlicher Ausdruck und Fähigkeit zum argumentieren, Umgang mit und Interpretation von Texten, Mehrsprachigkeit.

Zur Frage nach möglichen beruflichen Perspektiven siehe Punkt  9 „Möglichkeiten nach dem Studium“.

In den Bachlor- und Master-Studiengängen ist es ratsam, sich spätestens nach Abschluss des Grundstudiums zu überlegen, in welche Richtung die beruflichen Interessen gehen; auch hierzu können die beruflichen Perspektiven unter Punkt 9 eine Orientierung geben. Im Laufe des Hauptstudiums sollte durch Wahl der Praktika, praxisorientierter Übungen bzw. generelle Themenauswahl der Veranstaltungen eine entsprechende Schwerpunktbildung angestrebt  bzw. Kontakt zum gewünschten Berufsfeld hergestellt werden.

1.3. Kann ich Geschichte studieren? Übersicht über Zulassungsbeschränkungen.

BA-Studiengänge:
Hier gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Sofern Sie die generelle Hochschulzugangsberechtigung erhalten (bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich ans Studierendensekretariat) können Sie sich für einen BA-Geschichts-Studiengang einschreiben.

Lehramtsstudiengänge:
Hier gilt ein NC, der jedes Semester neu festgelegt wird. Als groben Richtwert können Sie den NC des vergangenen Jahres betrachten.
Sie müssen sich über das online-Studienportal um einen Studienplatz bewerben.

MA-Studiengänge:
Für einen MA-Studiengang benötigen Sie ein abgeschlossenes Erststudium in Geschichte oder einem verwandten Fachgebiet.  In letzterem Fall sollte der Umfang historischer Leistungen/Veranstaltungen für Kernbereich 83, Hauptfach 63 und Nebenfach 24 CP betragen oder es sollte/n ein bzw. mehrere Äquivalent/e zu den Fachwissen-Grundmodulen (d.h. ein Proseminar und eine Vorlesung in einer Epoche) vorhanden sein: Für den Kernbereich 3 in 3 Großepochen, für Hauptfach 2 in 2 Großepochen und Nebenfach 1 in einer Großepoche.
Im Kernbereich oder Hauptfach gilt ein NC von 2,7. Im Nebenfach gibt es keinen NC.
Sie müssen sich über das online-Portal der Universität um einen Studienplatz bewerben.

Eine vorläufige Zulassung mit der Auflage, bestimmte Leistungen nachzureichen, ist nach Maßgabe des Faches möglich. Die fehlenden Leistungen müssen bis Ende des 2. Fachsemesters nachgewiesen werden.

Sprachkenntnisse:
Zu den erforderlichen Sprachkenntnissen siehe Punkt 7.

1.4. Kann ich als Schüler unverbindlich ins Geschichtsstudium „reinschnuppern“?

Das Historische Institut beteiligt sich an den universitätsweiten Schüler-Programmen, in deren Rahmen Veranstaltungen besucht werden können. Diese bieten vielfältige Möglichkeiten von unverbindlichem Zusehen in einzelnen Sitzungen bis zur Möglichkeit der vollwertigen Veranstaltungsteilnahme und des Erwerbs von später anrechenbaren Leistungen:

Schnupperstudium:
Hier gibt es keinerlei Druck: Keine Anmeldung, keine Teilnahmeverpflichtung, keine zu erbringenden Leistungen. Aus dem gebotenen Fundus können einzelne Veranstaltungen nach Belieben besucht werden. Allerdings besteht entsprechend auch keine Möglichkeit, Leistungen zu erwerben, die später angerechnet werden könnten.

Juniorstudium:
Das Juniorstudium richtet sich an motivierte Schüler, die im Laufe der Oberstufe parallel Universitätsveranstaltungen besuchen möchten und ist daher auf 4 Semester konzipiert. Prüfungen müssen nicht, können aber ablegt werden und werden bei einem späteren Studium angerechnet. Fehlversuche sind ohne Folgen. Eine Verkürzung der Regelstudienzeit um bis zu 2 Semester ist möglich. Für ein Juniorstudium muss man sich allerdings bewerben. Interessenten sollten Kontakt zu einem Lehrer oder einer Lehrerin aufnehmen, da diese die Anmeldung befürworten und die Schule sie letztlich vorschlagen müssen.

Starter-Studium: Das Starter-Studium richtet sich an Abiturienten, die bereits unmittelbar nach den schriftlichen Abiturprüfungen (und damit noch während des laufenden, letzten Schuljahrs) Studienleistungen erbringen möchten. Das Starterstudium läuft daher immer ein Semester (während des jeweiligen Sommersemesters). Die Schüler können an Prüfungen teilnehmen, die später anerkannt werden. Fehlversuche sind ohne Folgen. Eine Verkürzung der Regelstudienzeit ist nicht vorgesehen.

2. Zum Studienbeginn

2.1. Was muss ich zu Studienbeginn machen?

Machen Sie sich mit Ihrer Studienordnung vertraut (siehe Punkt 2.2).

Lassen Sie Ihre UdS-Karte für die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek (SULB) frei schalten und nehmen Sie an einer Bibliotheksführung teil. Diese finden i.d.R. in den ersten Vorlesungswochen täglich statt, nähere Informationen und Termine finden sich auf der Homepage der SULB.

Erstellen Sie Ihren Stundenplan (siehe Punkt 2.3) und melden Sie sich über das LSF (siehe Punkt 3.2) zu den ausgewählten Veranstaltungen an.

Zum ersten Semester sollte möglichst die Teilnahme am Fachwissen-Orientierungsmodul (Übung TWA und Vorlesung) angestrebt werden.

 

2.2. Welche Studienleistungen muss ich erbringen?

Hierüber geben die Studien- und Prüfungsordnungen und das ModulhandbuchAufschluss. Die Ordnungen verzeichnen, welche Module belegt werden müssen und ob sie benotet oder unbenotet sind, das Modulhandbuch beschreibt die jeweiligen Module detailliert (Voraussetzungen, zu erbringende Leistungen, Prüfungsform u.s.w.).

2.3. Wie baue ich meinen Stundenplan auf und wie viele Veranstaltungen soll ich pro Semester machen?

Über die Frage, welche Veranstaltungen sie grundsätzlich besuchen müssen, geben die Studienordnungen Aufschluss.

 

Sie finden zusätzlich auf der Homepage unseres Fachstudienberaters Dr. Möhler eine Reihe exemplarischer Beispielstudienpläne, an denen Sie sich bzgl. Auswahl und Umfang von Veranstaltungen orientieren können:

                Bachlor

                Bachlor EF QG

                Lehramt

                Master

Diese sind als Vorschläge anzusehen, Sie können Ihren Studienplan auch anders gestalten.

 

Zum ersten Semester sollte möglichst die Teilnahme am Fachwissen-Orientierungsmodul (Übung TWA und Vorlesung) angestrebt werden.

 

2.4. Was hat es mit der obligatorischen Studienberatung auf sich?

Die Studienberatung ist im Rahmen des FW-OM bei einem Professor/einer Professorin des Historischen Instituts zu absolvieren. Die Beratungsgespräche finden in der Regel zum Ende des Wintersemesters statt. Hierzu wird im Laufe des Wintersemesters eine Online-Anmeldung auf der Homepage unter “Aktuelles“ eingerichtet. Die Dozenten/Dozentinnen informieren Sie in den Vorlesungen, wenn die Anmeldung frei geschaltet ist. Sie werden anschließend einem Professor/einer Professoriun zum Beratungsgespräch zugewiesen. Die Zuteilungen werden auf der Homepage an gleicher Stelle veröffentlicht. Sollten Sie das Beratungsgespräch im Sommersemester absolvieren wollen, melden Sie sich im Geschäftszimmer (Geb. B3 1, 3.08).

3. Zu Veranstaltungen

3.1. Was sind Module?

Ein Modul ist eine Einheit aus 2-3 thematisch ähnlichen Veranstaltungen, die nach bestimmten Vorgaben kombiniert werden können (siehe Studienordnungen/ Modulhandbuch).

Es werden 3 Arten von Modulen unterschieden:
Pflichtmodule: Pflichtmodule müssen im Laufe des Studiums belegt werden. Veranstaltungsart und Epoche sind dabei vorgegeben.
Wahlpflichtmodule: Auch diese Module müssen belegt werden, allerdings ist hier nur die Veranstaltungsart vorgegeben, während die Epoche (teils mit gewissen Einschränkungen) frei gewählt werden kann.
Wahlbereich: Hier kann aus einem vorgegebenen Fundus im Umfang bestimmter CP´s  frei gewählt werden.

Die Modulbestandteile müssen i.d.R. (siehe dazu die Vorgabe der Studienordnung) aus der gleichen Epoche stammen. Die konkreten Themen müssen aber nicht zusammenhängen. So kann z.B. im FW-GM-NG durchaus ein Proseminar zum Dreißigjährigen Krieg mit einer Vorlesung zum Nationalsozialismus verbunden werden, da beides Themen aus der Neuzeit sind. Zum Bereich der Neuzeit gehören auch die thematischen Lehrstühle der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und der Kultur- und Mediengeschichte. Entsprechende Veranstaltungen  können vollwertig in alle Module eingebracht werden, die Veranstaltungen aus der Neuen Geschichte erfordern.

Bei einigen Modulen spielt die Epoche keine Rolle, so z.B. beim FW-OM, in dem die Übung TWA mit einer beliebigen Vorlesung kombiniert werden kann oder im FW-BM, wo 2 Grundlagenübungen aus beliebigen Epochen kombiniert werden können.

3.2. Welche Veranstaltungen kann ich besuchen?

Eine Übersicht über die Veranstaltungen bietet das LSF-System. Hier melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort an. Nun haben Sie unter dem Reiter „Veranstaltungen“ folgende Möglichkeiten:

Sie können über den Punkt „Vorlesungsverzeichnis“ vorgehen (oberster Punkt links), und zwar:

- nach Studiengängen vorgehen bis zum  Angebote der Geschichte   
  (z.B. Lehramt (modularisiert) à Geschichte).

- nach Fakultät vorgehen (P Philosophische Fakultät à Geschichte) und dann
  nach Studiengängen differenzieren.

Sie können über die Funktion „Suche nach Veranstaltung“ (links, zweiter Punkt von oben) auf der Grundlage von z.B. Veranstaltungstitel, Dozent oder Veranstaltungsart gezielt nach Veranstaltungen suchen.

3.3. Muss ich mich für Veranstaltungen anmelden?

Für Übungen und Seminare ist die Anmeldung über das LSF obligatorisch, für Vorlesungen ist sie nicht zwingend notwendig, aber ratsam, weil Sie damit in den entsprechenden e-mail-Verteiler aufgenommen werden und über aktuelle Änderungen wie z.B. Ausfalltermine informiert werden.

3.4. Gibt es Zulassungsvoraussetzungen zu bestimmten Veranstaltungen?

            Teilweise ja. Diese sind den Studienordnungen und dem
            Modulhandbuch zu entnehmen.

3.5. Kann ich Zugangsvoraussetzungen nachreichen?

Ja, innerhalb von 2 Semestern, sofern dem fachliche Gründe nicht entgegenstehen (so kann ein reguläres Proseminar Mittelalter z.B. nicht sinnvoll ohne Latein-Kenntnisse besucht werden). Dies ist im Einzelfall mit dem Dozenten zu klären. Werden die Voraussetzungen nicht in der gesetzten Frist erfüllt, verfallen die Leistungen.

3.6. Können Module/Teilmodule verfallen bzw. gibt es eine Frist für die Vervollständigung von Modulen?

Werden fehlende Zugangsvoraussetzungen nicht fristgerecht nachgereicht, verfallen die Leistungen (siehe Punkt 3.5).
Abgesehen von diesem Sonderfall, behalten absolvierte Module, Teilmodule und sonstige erbrachte Leistungen ihre Gültigkeit, unabhängig davon, wann das Modul vervollständigt wird.

3.7. Welche Leistung muss ich in Veranstaltungen erbringen?

Nachfolgende Leistungen (neben der regelmäßigen Teilnahme) sind in den einzelnen Veranstaltungen zu erbringen. Bei alternativen Prüfungsformen entscheidet der Dozent über die zu erbringende Art der Prüfung.

Vorlesung, benotet

(3 CP)

Schriftliche (90 min.) oder mündliche Prüfung (10-15 min)

Übung (3 CP)

Referat (15-20 min) oder mehrere kleinere schriftl. Hausaufgaben oder schriftl. Hausarbeit bzw. andere Textform (6-8 Seiten) oder schriftl. Prüfung (90 min)

Übung TWA (3 CP)

Schriftl. Prüfung (90 min)

Übung/Seminar zur Fachdidaktik

fachdidaktische Hausarbeit

Übung Geschichtsvermittlung (FAM, TM 3)

Referat (ca. 10-20 min) oder didaktische Hausarbeit oder schriftl. Prüfung (90 min)

Übung zum fachdidaktischen Praktikum

Praktikumsbericht (didaktische Hausarbeit)

Fachdidaktisches Praktikum

Praktikumsbestätigung durch die betreuende Schule

Praktikum

Praktikumsbericht (6-8 Seiten) und Praktikumsbestätigung

Praktikum (Quellenkundl. Grundwissenschaften)

Praktikumsbericht (4-6 Seiten) und Praktikumsbestätigung
 

Exkursion (mind. 4 Tage)

Referat (15-20 min) oder Exkursionsbericht (4-6 Seiten)

Projektarbeit

schriftl. Projektpräsentation (max. 10 Seiten, ggf. mit Materialanhang)

Proseminar (6 CP)

Schriftl. Hausarbeit (10-12 Seiten, Mittelalter: 8-10 Seiten) oder schriftl. Prüfung (90 min)

Haupt-/Oberseminar (8 CP)

Schriftl. Hausarbeit (15-20 Seiten); im MA-Kernbereich kann eine der Oberseminar-Hausarbeiten durch eine andere Textform (z.B. Essay von 6-8 Seiten oder multimediale Präsentationsform) ersetzt werden

Haupt-/Oberseminar (5 CP)

Referat (20-30 min) oder kleinere Textform (6-8 Seiten) oder mündliche Prüfung (10-15 min)

BA-Abschlussmodul

mündl. Prüfung (30 min)

 

 

3.8. Kann ich die Veranstaltungs-Epoche frei wählen?

           Siehe hierzu die Ausführungen zu den verschiedenen Modularten in
           Punkt 3.1.           

3.9. Wie läuft das Abschlussmodul ab?

Das Abschlussmodul läuft grundsätzlich wie alle anderen Module ab: Sie reichen bei Ihrem Prüfer ein ausgefülltes Deckblatt ein, das dieser nach Abschluss des Moduls ans Prüfungssekretariat weiter leitet. Ablauf und Prüfungstermin besprechen Sie direkt mit Ihrem Prüfer. Eine Anmeldung beim Prüfungssekretariat ist nicht notwendig.

4. Zu Prüfungen

4.1. Muss ich mich zu Prüfungen anmelden?

          Eine Anmeldung ist lediglich bei mündlichen Prüfungen notwendig.
          Zu allen anderen Prüfungen ist keine Anmeldung erforderlich.

4.2. Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

           Zur Prüfung ist ein ausgefülltes Deckblatt des Prüfungssekretariats
           mitzubringen.

4.3. Wie läuft die Bachlor- oder Master-Prüfung ab?

Sie sollten zuerst mit Ihrem Prüfer ein Thema absprechen. Dann müssen Sie beim Prüfungssekretariat die Zulassung zur BA-/MA-Arbeit beantragen.

Für die mündlichen BA/MA-Prüfungen gibt es keine allgemeinen Sammeltermine, den Prüfungstermin sprechen Sie individuell mit Ihrem Prüfer ab (siehe Punkt 3.9).

4.4. Wie kommen meine Leistungen zum Prüfungssekretariat?

Im Falle von Studiengängen der Fakultät P werden ihre Leistungen von den Dozenten bzw. vom Institut direkt an das Prüfungssekretariat weitergeleitet. Sie müssen diesbezüglich nicht tätig werden.
Studierende anderer Fakultäten, die Geschichtsveranstaltungen dort als Teil eines Optional- oder fachfremden Bereichs in ihre Studiengänge einbringen, sollten sich zuerst bei ihrem zuständigen Fach bzw. Prüfungssekretariat über das diesbezügliche Vorgehen informieren.

4.5. Was mache ich, wenn eine erbrachte Leistung nicht verbucht wurde?

Wenden Sie sich zuerst ans Prüfungssekretariat und erfragen, ob die Leistungsnachweise dort eingegangen sind. Sollte dem nicht so sein, wenden Sie sich direkt an den entsprechenden Dozenten.

4.6. Was passiert, wenn eine Prüfung nicht bestanden ist?

Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Die 2. Wiederholung kann auch als mündliche Prüfung durchgeführt werden (auch wenn das Modulhandbuch eine schriftliche Prüfung vorschreibt).

Es besteht für den Studierenden die Möglichkeit, das gesamte Teilmodul (beim gleichen oder einem anderen Dozierenden) zu wiederholen. Insbesondere, wenn der Dozent/die Dozentin wegen massiver Mängel oder großer Wissenslücken dies als Empfehlung ausspricht, sollte diese Möglichkeit in Erwägung gezogen werden.

Die BA- und Master-Arbeiten können je einmal wiederholt werden. Ausgenommen ist ein während der Regelstudienzeit erfolgter Fehlversuch. Dieser wird nicht gewertet.

4.7. Kann ich eine Prüfung zur Verbesserung der Note freiwillig wiederholen?

            Nein. Eine eingebrachte Leistung kann nicht wiederholt werden.

4.8. Was passiert bei Täuschungsversuchen oder Störungen des Prüfungsablaufs?

Im Falle eines Täuschungsversuchs oder der Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel gilt die Prüfung als nicht bestanden. Dies kann auch nachträglich noch geschehen. Ggf. ausgestellte Zeugnisse/Bescheinigungen werden eingezogen bzw. verlieren ihre Gültigkeit.

Bei einem Plagiat ist zusätzlich das Modulelement zu wiederholen.

Bei schwerwiegender Täuschung (z.B. umfangreiches Plagiat) oder im Wiederholungsfall kann der/die Studierende vom Prüfungsverfahren ausgeschlossen werden.

Dem/Der Studierenden ist binnen Monatsfrist Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben, Entscheidungen sind ihm/ihr schriftlich mit Rechtsbehelfsbelehrung mitzuteilen.

Bei Störung des Prüfungsablaufs können Studierende nach vorheriger Warnung von der Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

5. Zu Praktika, Exkursionen und Projektarbeit

5.1. Muss ich ein Praktikum machen?

Das hängt von Ihrem Studiengang ab, nachfolgende Praktika und zugehörige Begleitveranstaltungen sind obligatorisch:

BA, Kernbereich

4-wöchiges Praktikum (AW-BM), unbenotet,

ergänzt durch eine  praxisorientierte Übung

BA, Hauptfach

4-wöchiges Praktikum (AW-BM), unbenotet,

ergänzt durch eine praxisorientierte Übung

MA

kein Praktikum vorgeschrieben

Lehramt

15-tägiges semesterbegleitendes Praktikum und

4-wöchiges Blockpraktikum,

jeweils ergänzt durch eine zugehörige, praktikumsbegleitende Übung.

Bedenken Sie, dass neben diesen fachbezogenen Praktika noch weitere erziehungswissenschaftliche Praktika in den Lehramtsstudiengängen anfallen.

 

 

5.2. Muss bzw. kann ich an einer Exkursion teilnehmen?

Die Teilnahme an einer Exkursion ist fakultativ. Sie gehört nicht zu den Pflichtveranstaltungen, kann aber eingebracht werden.

Im Rahmen des BA-Kernbereichs kann im Wahlpflichtbereich anstelle des Fachwissen-Fachmoduls ein Aufbauwissen-Exkursionsmodul belegt werden, bestehend aus einer mindestens 4-tägigen Exkursion (oder 4 eintägigen Exkursionen) und einer begleitenden Übung.

In allen anderen Studiengängen kann das Exkursionsmodul im Rahmen der frei wählbaren Module eingebracht werden.

5.3. Was ist unter Projektarbeit im Rahmen des Projektmoduls zu verstehen?

Projektmodule sind Bestandteil einiger Studiengänge. Sie dienen der weitergehenden,
eigenständigen Vertiefung und der selbständigen Anwendung der bislang erworbenen
fachwissenschaftlichen Kenntnisse mittels eines vierwöchigen Archiv- bzw. Museumsaufenthalts. Studierenden wird  in diesem Modul die Möglichkeit gegeben, begleitend durch eine Lehrveranstaltung (Übung oder Kolloquium), eigenständig in einem Archiv oder Museum zu forschen, zu einer historischen Fragestellung das archivalische Quellenmaterial herauszufinden, zu sichten und in einem abschließenden Projektbericht zu präsentieren. Die begleitende Lehrveranstaltung wird von den Studierenden durch eigenständige Beiträge mitgestaltet. Das Projekt dauert 4 Wochen und schließt mit einem Projektbericht (15-20 Seiten). Das spezifische Vorgehen ist mit dem Leiter der begleitenden Lehrveranstaltung zu besprechen.

5.4. Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

            Für Schulpraktika finden Sie nähere Informationen auf den Seiten
            des ZfL.

            Plätze für ein BA-Praktikum können Sie finden z.B. über

·         Aushänge an den Schwarzen Brettern des Faches

·         Praktikumsbörse des Career Center der UdS

·         www.meinejobs-saarbrücken.de/praktikum-saarbrücken

Sie können sich darüber hinaus selbst um Praktikumsplätze bei geeigneten Institutionen bemühen.

Das Praktikum soll in einem Bereich absolviert werden, der für die spätere berufliche Tätigkeit eines Historikers relevant ist. Orientieren können Sie sich hierzu an den unter Punkt 9 genannten Berufsfeldern für Historiker. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Praktikumsplatz diesen Vorgaben entspricht, können Sie dies im Vorfeld mit dem Fachstudienberater, Dr. Rainer Möhler, klären.

5.5. Wie ist der BA-Praktikumsbericht zu verfassen und wo gebe ich ihn ab?

Der Praktikumsbericht orientiert sich in Aufbau, Sprache und Form an den Vorgaben für eine schriftliche Hausarbeit im Fach Geschichte; der Umfang beträgt 6-8 Seiten. Der Hauptteil untergliedert sich in:

a) eine Darstellung des Berufsfeldes, in dem das Praktikum stattfand, und
b) einen Erfahrungsbericht über das durchgeführte Praktikum.

Abschließend soll das Verhältnis zwischen Praktikum und Berufsfeld erörtert werden. Neben themenbezogener Literatur sollen vor allem aktuelle Informationen über die Arbeitsmarktsituation für Historiker/innen herangezogen werden (Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, Clio, HSozKult, HIS u.a.m.).
Abzugeben ist der Praktikumsbericht im Geschäftszimmer (Geb. B3 1, 3.08)

6. Zur Anerkennung von Studienleistungen

6.1. Kann ich Kurse anderer Fächer einbringen?

Das hängt davon ab, wie stark der Geschichts-Bezug ist. Prinzipiell können fachnahe Veranstaltungen in einem gewissen Umfang im Wahlbereich eingebracht werden (siehe Studienordnung). Wenden Sie sich mit einem beglaubigten Leistungsnachweis bei der Fachstudienberatung Geschichte (Dr. Rainer Möhler).

6.2. Kann ich die Latein-Sprachkurse der Universität im Wahlbereich einbringen?

            Ja, das ist möglich:

            Teilnahme:
Kurs I    2 CP
Kurs II   3 CP
Kurs III  4 CP

            Bei erfolgreich abgelegter Prüfung 1 zusätzlicher CP.

6.3. Kann ich Leistungen einbringen, die an anderen Universitäten abgelegt wurden?

Prinzipiell ja, sofern sie mit geforderten Modulleistungen vergleichbar sind. Wenden Sie sich mit einem beglaubigten Leistungsnachweis bei der Studienberatung Geschichte (Dr. Rainer Möhler).

6.4. Werden bei einem Studiengangwechsel an der UdS erbrachte Leistungen anerkannt (z.B. bei Wechsel von Geschichte Lehramt zu BA Geschichte)?

Im Falle von Veranstaltungen/Modulen, die in beiden Studiengängen vorkommen, können Sie sich direkt an das Prüfungssekretariat wenden, wo die Veranstaltungen entsprechend umgebucht werden.
Bei komplexen Fällen melden Sie sich bei der Studienberatung Geschichte (Dr. Rainer Möhler)

7. Zu Sprachkenntnissen

7.1. Welche Sprachkenntnisse brauche ich?

Moderne Fremdsprachen:
Vorausgesetzt werden 2 moderne Fremdsprachen (Niveau B2), von denen eine Englisch oder Französisch sein muss. Im Studiengang LAR kann eine moderne Fremdsprache durch Latein ersetzt werden.

Latein:
In der Regel werden Lateinkenntnisse auf dem Niveau der Stufe 2 (des dreistufigen Sprachlehrangebotes des Faches Klassische Philologie) gefordert mit folgenden Ausnahmen:
LAG: Stufe 3 oder Latinum
BA-Nebenfach und LAR/LAH: Hier entscheidet die Wahl der Fachwissen-Aufbaumodule über die Notwendigkeit von Lateinkenntnissen, d.h. diese Studiengänge können prinzipiell auch ohne Lateinkenntnisse studiert werden, wenn der Schwerpunkt des Hauptstudiums in der Neuzeit liegt. Für entsprechende Fälle wird ein eigenes Proseminar Mittelalter angeboten, dass ohne Lateinkenntnisse besucht werden kann und i.d.R. alle 2 Semester im jeweiligen Wintersemester angeboten wird. In der Alten Geschichte können die normalen Proseminare besucht werden.

7.2. Wie kann ich Sprachkenntnisse nachweisen?

             Nachweismöglichkeiten sind:

- Abiturzeugnis bzw. Nachweis über 3 aufsteigende Schuljahre mit
              mind. „ausreichend“
            - Sprachklausur des Faches oder Fremdsprachen-Teilmodul
            - Sprachmodul des Optionalbereichs der UdS
            - im Falle Latein auch Latinum oder Klausur Stufe 2 oder 3 des
              dreistufigen Sprachlehrangebotes des Faches Klassische Philologie

7.3. Wo muss ich die Sprachkenntnisse nachweisen?

Sofern die Sprachnachweise sich aus Ihrem Abiturzeugnis ergeben, müssen sie nichts weiter tun, sie werden dann beim Prüfungssekretariat automatisch vermerkt.

Wenn Sie Fremdsprachenkenntnisse auf anderem Wege nachweisen wollen oder im Laufe des Studiums erwerben, müssen Sie mit dem entsprechenden Leistungsnachweis zum Prüfungssekretariat.

7.3. Wie kann ich fehlende Sprachkenntnisse nachholen?

Um Sprachkenntnisse nachzuholen oder aufzufrischen können entsprechende Kurse des Sprachenzentrums oder die historisch bezogenen Sprachübungen des Faches besucht werden. Zur grundsätzlichen Spracherlernung sind die Übungen des Faches allerdings nicht geeignet.
Der Spracherwerb außerhalb der Uni ist natürlich auch möglich, sofern das geforderte Niveau (B2) zertifiziert wird.

Zum Erwerb von Lateinkenntnissen kann das dreistufige und über 3 Semester laufende  Sprachlehrangebot des Faches Klassische Philologie genutzt werden. Es findet während der Vorlesungszeit statt. Stufe 3 wird dabei lediglich für den Studiengang LAG benötigt, für alle anderen Studiengänge, die Lateinkenntnisse erfordern, reicht die nach 2 Semestern zu erreichende zweite Stufe.
Weiterhin werden dort Intensivkurse während der vorlesungsfreien Zeit angeboten, die im Gegensatz zu den Kursen während der Vorlesungszeit allerdings kostenpflichtig sind.

8. Zum Studium im Ausland

8.1. Brauche ich ein Auslandssemester?

Ein Auslandssemester wird nicht zwingend gefordert. Allerdings wird dringend dazu geraten, die diesbezüglichen Möglichkeiten zu nutzen. Informationen dazu finden sie auf den Seiten von Herrn Dr. Möhler und der Homepage des International Office

8.2. Wo kann ich mich im Historischen Institut beraten lassen?

Sinnvoll ist eine Erstberatung beim Fach-Koordinator für Erasmus-Stipendien, Prof. Dr. Dietmar Hüser.

8.3. Kann ich mir im Ausland erbrachte Leistungen anrechnen lassen?

In der Regel ja. Veranstaltungen können in passenden Modulen oder im Wahlbereich eingebracht werden. Wenden Sie sich mit einem beglaubigten Leistungsnachweis bei Herrn Dr. Möhler.

9. Möglichkeiten nach dem Studium

Es gibt für Historiker ein engeres Berufsfeld, wo fachnah gearbeitet wird, und ein weiteres Berufsfeld, das für Geisteswissenschaftler aller Art offen ist.

 

Klassische Berufsfelder für Historiker sind:

Geschichte in Wissenschaftsbetrieb / akademischer Lehre /
               Forschungsbetrieb,

Geschichtsunterricht in Schule und Bildungseinrichtungen,

Tätigkeiten im Kulturbereich ,

Museen,

Archive,

Bibliotheken,

Historische Dienstleister: Geschichtsagenturen, History Marketing.

 

Weitere Berufsfelder für Geisteswissenschaftler sind z.B.:

Verwaltung: Arbeit in Stiftungen, Verbänden, Parteien,
              öffentlicher Dienst,

Medienarbeit, Journalismus, Verlagsarbeit,

Öffentlichkeitsarbeit / Public Relations,

Tourismus,

 

Literatur und Links zu den Themen Beruf und Arbeitsmarkt für Historiker  finden Sie hier.

10. Studienfortschrittskontrolle

Folgende Anzahl an CP´s sollte nach den entsprechenden Semestern erreicht werden. Diese bezieht sich nicht auf den Geschichtsanteil Ihres Studiums, sondern auf alle Veranstaltungen aller Fächer.

Nach 1 Semester: 9 CP

Nach 2 Semestern: 18 CP

Nach 4 Semestern: 60 CP

Nach 6 Semestern: 105 CP

Nach 9 Semestern: 165 CP

 

Bei einmaligem Nichterreichen erfolgt ein schriftlicher Hinweis mit dem Angebot eines Beratungsgesprächs, bei zweimaligem Nichterreichen ist der Prüfungsanspruch verloren. Ausnahmen im Falle nicht eigen verschuldeter Verzögerungen sind möglich.

 

In den BA-Studiengängen erfolgt die erste Prüfung nach dem 4. Semester und die nächste nach der doppelten Regelstudienzeit.

11. Beschwerdestellen

Sollten Probleme in Veranstaltungen oder bei Prüfungen auftreten, sollten Sie zuerst versuchen, diese mit den Fachvertretern selbst zu klären.

Weitere Anlaufstellen für Beschwerden aller Art sowie Vermittlungstätigkeiten sind die Fachschaft, die Fachstudienberatung (Dr. Rainer Möhler) oder die Geschäftsführungsassistenz (Carsten Geimer).

In nächster Stufe wären mögliche Ansprechpartner der Geschäftsführende Professor des Historischen Instituts (Prof. Wolfgang Behringer) oder in letzter Konsequenz die Studiendekanin der Fakultät (Prof. Astrid Fellner).

Bei Problemen im Rahmen von Prüfungsablauf bzw. -bewertung kann von studentischer Seite außerdem Widerspruch gegen Prüfungsergebnisse beim  Prüfungsausschuss eingelegt werden, der den Problemfall dann entscheidet.

Historisches Institut
der Universität des Saarlandes

Postanschrift:
Fachrichtung Geschichte, Gebäude B3 1
Campus, D-66123 Saarbrücken

Telefon: 0681/302-3373 oder 2339
Telefax: 0681/302-4793
e-mail: c.geimer@mx.uni-saarland.de

Institutsbibliothek/Aufsicht: Tel. 0681/302-2738