Die Beratungssituation als Thema des Hochschulunterrichts
Die Beratungssituation als Thema des Hochschulunterrichts – eingeführt exemplarisch in den Rechtswissenschaften mit uniweitem Übertragungsanspruch
Unterstützung eines Modellprojekts zum Ausschreibungsthema Qualitätssicherung in der Bildung, beantragt im November 2002
Projektleiter: Prof. Dr. Stephan Weth mit Unterstützung von Prof. Dr. Eckard König, Universität Paderborn,
Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Prozess-und Arbeitsrecht sowie Bürgerliches Recht
Ziele:
Es handelt sich um ein Pilotprojekt, dass der Startschuss für eine uniweite Initiative sein könnte, die Studierenden in Gesprächsführung, Schließung von Vergleichen und Streitschlichtung zu schulen. Kenntnisse auf diesen Gebieten würden die Chancen aller Studierenden auf dem Arbeitsmarkt beachtlich erhöhen. Ein Projekt in der Abteilung Rechtswissenschaft könnte dafür Modell sein.
Der Hintergrund dafür ist das Inkrafttreten der Neufassung des Deutschen Richtergesetzes am 1.7.2003. Sie wird eine nicht unerhebliche Änderung der Juristenausbildung zur Folge haben und die juristischen Fakultäten vor die Aufgabe stellen, Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Das Gesetz sieht als solche Schlüsselqualifikationen an: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation und Vernehmungslehre.
Zur Vermittlung der genannten Schlüsselqualifikationen wird es notwendig sein, sie in ausgewählten Vorlesungen (z.B. in Vorlesungen, die sich mit Prozessrecht befassen) zum Gegenstand der Befassung machen. Darüber hinaus werden in Zukunft Blockveranstaltungen zu den Schlüsselqualifikationen angeboten werden müssen.
Schon jetzt ist abzusehen, dass die erforderlichen Veranstaltungen nicht nur von Lehrbeauftragten, sondern im großem Maße von den Professoren des Fachbereichs übernommen werden müssen. Gleichzeitig ist abzusehen, das die Vermittlung dieser Schlüsselqualifikationen Kenntnisse voraussetzt, die über das juristische weit hinausgehen. Es wäre daher wichtig, dass die Kollegen des Fachbereichs, die Juristen sind, von Fachleuten zumindest einmal in die Methoden und Erkenntnisse anderer Wissenschaften (etwa der Psychologie) eingeführt werden. Diese Erkenntnisse könnten sie dann in ihren Lehrveranstaltungen verwerten.