Das Mandantengespräch
Das Mandantengespräch - Effiziente Beratungsgespräche in der anwaltlichen Praxis
Die Inhalte des rechtswisenschaftlichen Studiums berücksichtigen - so sieht es das Deutsche Richtergesetz seit Mitte 2003 in § 5 Abs. 1 vor - die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen. Zu diesen Schlüsselqualifikationen zählt die Gesprächsführung, insbesondere das Beratungsgespräch.
Es ist zweifelsohne richtig, dass der Gesetzgeber die Gesprächsführung zum Ausbildungsbestandteil gemacht hat. Denn es gibt kaum einen juristischen Beruf, in dem nicht zahlreiche Gespräche geführt werden müssen. Für die rechtsberatenden Berufe ist das Gespräch unentbehrliches Werkzeug: Es sind Mandanten zu beraten, es sind Gespräche mit dem gegnerishcen Anwalt zu führen, es sit die eigene Position darzustellen.
Herausgeber: Eckard König und Stephan Weth