Informationen für Studierende zum Wintersemester 2020/21: Häufige Fragen (FAQ)
Digitale Lehre
Lehre und Studium allgemein
Ja, die Corona-Ordnung wurde für das Wintersemester 2020/21 verlängert, indem die Regelungen aus dem Sommersemester 2020 fortgeschrieben wurden.
Corona-Ordnung vom Wintersemester 2020/21
Coronavirus Ordinance Winter semester of 2020/21
Die im Sommersemester 2020 geltende Fassung finden Sie hier:
Corona-Ordnung Sommersemester 2020
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Bitte achten Sie außerdem auf die Hinweise des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL):
Übrigens: Die Kurzfassung "Corona-Ordnung" steht für "Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes".
Nein, laut § 8 der Corona-Ordnung werden Fristen, die an die Regelstudienzeit gebunden sind, für im Sommersemester 2021 immatrikulierte Studierende, um ein Semester hinausgeschoben. Dies gilt auch für beurlaubte Studierende und Zweihörerinnen und Zweithörer.Bei der Beurteilung des Leistungsstandes sind die Einschränkungen und Auswirkungen, die Einfluss auf die in der Regelstudienzeit erbrachten Leistungen haben, zu berücksichtigen.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und der Bezugsdauer von BAföG.
Der Universitätsbetrieb ist sichergestellt auf Basis des Pandemieplans, alle wichtigen Aufgaben werden vor Ort oder aus dem Home Office heraus fortgeführt. Bitte informieren Sie sich im Detail auf der UdS-Website zum Angebot der jeweiligen Beratungs- und Servicestelle:
Hier erfahren Sie auch, wie Sie im Sinne eines möglichst sicheren Miteinanders am besten den Kontakt aufnehmen.
Der Service der Kontaktstelle Studium und Behinderung (KSB) stehen den Studierenden und den Lehrenden über Microsoft Teams, Telefon und E-Mails (statt in persönlichen Gesprächen) zur Verfügung. Studierende können sich an uns wenden, um den Nachteilsausgleich zu beantragen sowie Lernmittel für Hybrid- und Online-Unterricht auszuleihen. Wir sind hier, um zu verhindern, dass Ihr Studium aufgrund von Barrieren gestört wird. Wir bitten Sie, sich früh mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie möglicherweise einen Nachteilsausgleich beantragen müssen. Wenn Sie auf dem Campus sind und einen ruhigen Raum zum Ausruhen oder Arbeiten benötigen, können Sie Zugang zu unserem „Diversity Raum“ im Gebäude E1 2 erhalten.
- Die neuesten Aktualisierungen und weitere Informationen finden Sie auf der KSB-Website.
- Sie können sich auch an Ihre*n Dozent*in oder Ihr Fach wenden, um einen Nachteilausgleich vorzubereiten oder Ihre Lernbedürfnisse zu besprechen.
Aufgrund der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz stehen nur wenig studentische Arbeitsräume auf dem Campus Saarbrücken zur Verfügung. Die Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek (SULB) bietet eine kleine Anzahl von studentischen Arbeitsplätzen an, die Sie maximal 24 Stunden im Voraus für 2 Stunden (bzw. einzelne Arbeitsplätze bis zu 8 Stunden) reservieren können. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der SULB.
SULB - Arbeitsplätze und Ausstattung
Stellen Sie Ihren Stundenplan so zusammen, dass Sie Präsenz- und Digitalangebote möglichst praktikabel miteinander kombinieren und halten sich möglichst nur während Ihrer Präsenzveranstaltungen auf dem Campus auf. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Aufzeichnungen von Digitalangeboten zeitlich flexibel abzurufen.
Immatrikulation und Rückmeldung
Einige Fristen für die Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren zum Wintersemester 2020/21 sind im Kontext der Corona-Pandemie bundesweit verschoben worden. Dadurch besteht für die Hochschulen die Anforderung, die Verfahren in einem deutlich kürzeren Zeitraum als in anderen Semestern zum Abschluss zu bringen. Wir bitten Sie daher herzlich um Verständnis, wenn es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen oder es etwas dauern sollte, bis Sie Rückmeldung auf eine Anfrage erhalten. Bitte beobachten Sie den Status Ihrer Anträge im SIM-Portal.
Informationen zu Bewerbung und Einschreibung finden Sie hier:
Mit dem Kennungsschreiben erhalten Sie Ihre UdS-Kennung und damit die Login-Informationen zu den Universitäts-Systemen. Sofern Sie sich erstmalig an der Universität des Saarlandes einschreiben, können Sie Ihr Kennungsschreiben herunterladen, sobald Ihre Immatrikulation erfolgt ist (bitte beachten: dies gilt nicht für die Studiengänge, die über hochschulstart beworben werden, also Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie).
Bewerber*innen die bereits aus einem früheren Studium eine UdS-Kennung haben, bekommen kein Dokument angezeigt. In dem Fall muss das Dokument (wie bisher) vom HIZ-Service Desk erstellt werden.
Ergänzend zur Download-Möglichkeit wird Ihnen Ihre UdS-Kennung bei Erstimmatrikulation i.d.R. per Post (bei einer Anschrift in Deutschland, Frankreich, Luxemburg oder der Schweiz) zusammen mit der UdS-Card zugestellt.
Quellen:
FAQ Bewerben und Einschreiben der Zentralen Studienberatung
FAQ für internationale Studierende zum Wintersemester 2020/21 des Welcome Center / International Office
Die wichtigsten Informationen zum Studienstart hat die Zentrale Studienberatung für Sie zusammengestellt:
Bei der Rückmeldung gibt es keine corona-bedingten Besonderheiten. Die Umstellung auf das SIM-System und die verkürzten Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren im Kontext der Corona-Pandemie stellen aktuell aber hohe Anforderungen an die Universität. Bitte haben Sie daher etwas Geduld, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte.
Lehrveranstaltungen / Digitale Lehre
- Semesterbeginn: 01.10.2020
- Beginn der Lehrveranstaltungen: 02.11.2020
- Vorlesungsfreie Zeit (Jahreswechsel): 21.12.2020 - 01.01.2021
- Ende der Lehrveranstaltungen: 05.02.2021
- Semesterende: 31.03.2021
Ausnahmeregelungen:
Für Studierende der Pharmazie, der Medizin und der Zahnmedizin können abweichende Semesterdaten gelten. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Seiten:
Semestertermine für die Humanmedizin
Im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF-Portal) finden Sie die Lehrveranstaltungen zum Wintersemester 2020/21:
Wichtig:
- Im Wintersemester 2020/21 finden die Lehrveranstaltungen grundsätzlich online statt (Regelung verlängert bis 31.03.2021).
- Vor der Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen müssen Sie sich aus Gründen des Infektionsschutzes dafür anmelden! Nutzen Sie bitte die Anmelde-Funktion im Online-Vorlesungsverzeichnis, sofern Sie für Ihren Studiengang nicht über ein anderes Verfahren informiert werden.
Bitte beachten Sie auch die Webinformationen Ihres Fachs.
Die Hochschulleitung hat vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen, dass Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/21 grundsätzlich online stattfinden (Regelung verlängert bis 31.03.2021).
Ausgenommen hiervon sind Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind. Hierzu zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht in medizinisch-klinischen Studiengängen und Kleinstarbeitsgruppen (max. 10 Teilnehmer*innen). Ausnahmen jenseits von Lehrveranstaltungen sind weiterhin Einführungsveranstaltungen sowie Beratungsangebote für Studienanfängerinnen und Studienanfänger.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie über die von der UdS vergebene studentische E-Mailadresse erreichbar sind. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Weiterleitung an eine private Mailadresse einrichten können:
Als vorbeugende Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, müssen Sie sich vor der Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen zwingend dafür anmelden (siehe "Wie melde ich mich zu einer Präsenzveranstaltung an").
Achtung: im Wintersemester 2020/21 grundsätzlich Online-Lehre!
An allen Standorten der Universität besteht innerhalb der Gebäude inkl. der Teilnahme an Lehrveranstaltungen die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung. Im Außenbereich wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen. In allen Bereichen, in denen ein erhöhtes Personenaufkommen im Außenbereich vorhanden ist, unter anderem beim Ein- und Austritt in die Gebäude sowie in Wartebereichen soll die Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Eigenverantwortung und Eigenverpflichtung genutzt werden.
Alle Teilnehmer*innen sollten vor Betreten der Räumlichkeiten die Hände waschen.
Informationen, was beim Vorliegen von grippeähnlichen Sypmtomen oder im Fall eines positiven Corona-Tests zu tun ist, sowie alle weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln finden Sie in den Corona-FAQ auf der UdS-Startseite.
Für die Anmeldung an einer Präsenzveranstaltung nutzen Sie bitte die Anmelde-Funktion im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF-Portal):
Die Ansprechpartner*innen Ihres Studiengangs werden Sie darüber informieren, falls zur Anmeldung ein anderes Verfahren als über das Vorlesungsverzeichnis vorgesehen ist.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Veranstaltungsanmeldung über HIS-LSF.
Moodle ist die eLearning-Plattform der Universität des Saarlandes. Mehr Infos finden Sie hier:
Um an Live-Veranstaltungen in MS Teams oder an Übertragungen in MS Stream teilzunehmen, melden Sie sich mit Ihrer Uni-Kennung bei Microsoft 365 an (https://login.microsoftonline.com/) und laden sich MS Teams herunter.
Ihr Benutzername ist Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse ohne die Sub-Domain "stud".
Der Benutzername lautet also s8xxx@uni-saarland.de und nicht s8xxx@stud.uni-saarland.de
Weitere Informationen und hilfreiche Links zur Nutzung von MS Teams liegen hier für Sie bereit:
Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte via Ticketsystem an die Mitarbeitenden des Hochschul-IT-Zentrums:
Prüfungen
Als vorbeugende Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie, müssen Sie sich vor der Teilnahme an Präsenzprüfungen zwingend dafür anmelden (siehe "Wie melde ich mich zu einer Präsenzprüfung an").
An allen Standorten der Universität besteht innerhalb der Gebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Im Außenbereich wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen. Während Präsenzprüfungen herrscht die Pflicht zum Tragen eines medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) - mit Ausnahme bei Vorlage eines begründeten ärztlichen Attests. Die Universität stellt für die Durchführung von Präsenzprüfungen MNS zur Verfügung. Alle Teilnehmer*innen sollten vor Betreten der Räumlichkeiten die Hände waschen.
Informationen, was beim Vorliegen von grippeähnlichen Sypmtomen zu tun ist, sowie alle weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln finden Sie in den Corona-FAQ.
Es gilt das übliche Prozedere der Prüfungsanmeldung in Ihrem Studiengang. Sollte bislang eine Prüfungsanmeldung nicht in allen Fällen verpflichtend gewesen sein, informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat, wie die als vorbeugende Maßnahme im Rahmen der aktuellen Pandemie zwingende Anmeldung zu Präsenzprüfungen konkret umgesetzt wird.
Nein, laut § 3 Absatz 4 der Corona-Ordnung kann eine Studierende oder ein Studierender auch nach Abmeldefrist wirksam zurücktreten, wenn sie/er nachweist, dass sie/er zu einer Risikogruppe des SARS-CoV-2-Virus gehört.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen. Bitte wenden Sie sich in Fragen zu coronabedingten Sonderregelungen an die Ansprechpartner*innen des jeweiligen Fachs.
Laut § 6 der Corona-Ordnung findet die Fortschrittskontrolle für das Wintersemester 2019/2020, das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 keine Anwendung. Die Auswertungen zum Studienfortschritt zur Information der Studierenden bleiben hiervon unberührt.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Ja, laut § 3 Absatz 2 der Corona-Ordnung sind bei individuellen schriftlichen Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und sonstigen Qualifizierungsarbeiten die Bearbeitungszeiten unter Beachtung der erschwerten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie angemessen zu verlängern.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Ja, laut § 7 Absatz 1 der Corona-Ordnung können absolvierte Prüfungen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen dem Sommersemester 2020 oder dem Wintersemester 2020/21 angehören, oder Prüfungen, die ursprünglich während des Notbetriebs (17.03. - 04.05.2020) angesetzt waren, im Fall des Nichtbestehens auf begründeten Antrag der/des Studierenden an den zuständigen Prüfungsausschuss als nicht unternommen gelten. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Prüfungsausschuss, der die Anträge wohlwollend prüft. Dies gilt aber nicht für Seminar- und Abschlussarbeiten.
Bitte beachten Sie, dass eine Covid-19 Erkrankung im Umfeld oder die bisherige Anzahl an Prüfungsversuchen nicht entscheidend für die Möglichkeit der Antragstellung ist.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Laut § 7 Absatz 2 der Corona-Ordnung können Studierende eine bereits bestandene Prüfung, die dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2020/2021 oder die während des Notbtriebs (17.03.2020 bis 04.05.2020) angesetzt waren, einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholen. Prüfungen, die während des Notbetriebs angesetzt waren und aus dem Sommersemester 2020 können längstens bis zum Sommersemester 2021 wiederholt werden. Prüfungen, die dem Wintersemester 2020/2021 angehören, können nur bis zum Wintersemester 2021/2022 wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Covid-19 Erkrankung im Umfeld oder die bisherige Anzahl an Prüfungsversuchen nicht entscheidend für die Möglichkeit der Antragstellung ist.
Die Corona-Ordnung gilt jedoch nicht für Studiengänge, die landes- oder bundesrechtlichen Regelungen unterliegen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft), und nicht für Studiengänge, die mit dem Abschluss LL.M abschließen.
Campus
Bitte informieren Sie sich bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Bitte informieren Sie sich bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Bitte informieren Sie sich bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Informieren Sie bei einer anstehenden Präsenzprüfung umgehend Prüfungssekretariat und Prüferin bzw. Prüfer, bei verpflichtenden Präsenzterminen einer Lehrveranstaltung die Dozentin bzw. den Dozenten. Stehen bei Ihnen im betroffenen Zeitraum weder Präsenzprüfungen noch verpflichtende Präsenztermine einer Lehrveranstaltung an, ist keine Information erforderlich.
Sofern bei verpflichtenden Präsenzterminen keine Alternative zu eventuellen Fehlterminen festgelegt wird (Online-Prüfungen bzw. Online-Veranstaltung), werden die Fehltermine analog krankheitsbedingtem Fehlen behandelt. Als Nachweis dient die Mailinformation, mit der Sie über das Auftreten eines Infektionsfalls informiert wurden.
Bitte folgen Sie den Festlegungen zum Infektionskettenmanagement
Infektionskettenmanagement
und den Anweisungen des für Sie zuständigen Gesundheitsamts!
Stehen bei Ihnen im betroffenen Zeitraum Präsenzprüfungen oder verpflichtende Präsenztermine einer Lehrveranstaltung an, melden Sie sich außerdem umgehend per Attest krank bei Prüfungssekretariat und Prüferin bzw. Prüfer, Dozentin bzw. Dozent.
Gute Besserung!
Eine Quarantäne kann nur das zuständige Gesundheitsamt anordnen.
Im Sinne des Infektionsschutzes hat die Hochschulleitung unter Ausübung des Hausrechts aber festgelegt, dass alle Personen, die sich im selben Raum wie eine infizierte Person aufgehalten haben, die Standorte der Universität für eine entsprechend der Quarantäne-Regelungen festgelegte Dauer nicht betreten dürfen (derzeit 14 Tage bzw. bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses fünf Tage).
Bitte informieren Sie sich im Detail bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Für Studierende und Uni-Beschäftigte steht eine telefonische Corona-Sprechstunde zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den Informationen zum Universitätsbetrieb:
Regelungen im Fall von Coronavirus-Infektionen
Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, wenden Sie sich zur konkreten Abstimmung an Ihre Ansprechpartner*innen im Fach. Nutzen Sie gerne auch das Beratungsangebot der Kontaktstelle Studium und Behinderung:
Weitere Themen
Besuchen Sie die Seite des Welcome Centers (International Office): Welcome Center
Dort finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Studienaufenthalt an der Universität des Saarlandes und die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen.
Sofern eine touristische Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, rät die Universität grundsätzlich von einem Auslandsaufenthalt in dem entsprechenden Land bzw. der Region ab. Davon abweichend kann allerdings insbesondere ein Aufenthalt in der Großregion sinnvoll begründet werden. Solange eine touristische Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, muss ein Auslandsaufenthalt mit besonderer Sorgfalt vorbereitet werden. Gesundheit und Sicherheit sollten bei der Planung von Auslandsaufenthalten immer oberste Priorität haben.
Bei einem Auslandsaufenthalt sind immer die Gesetze und Bestimmungen des Gastlandes zu berücksichtigen. Die Deutsche Botschaft / das Konsulat ist Ansprechpartner für Krisenfälle im Ausland. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte man sich in der Datenbank elefand des Auswärtigen Amts (https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action) registrieren.
Im Überblick:
- Einreisebeschränkungen in das jeweilige Land, ggf. Quarantänebeschränkungen nach Einreise
- Studien-, Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen an der Gasteinrichtung
- Bestätigung der Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, damit ausreichender Versicherungsschutz in der entsprechenden Region besteht (empfohlen wird ein Rückhol-Service, wenn medizinisch erforderlich).
- Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln für Hin- und Rückreise und ggf. Berücksichtigung erhöhter Reisekosten – Reisebuchung mit Möglichkeit zur Stornierung und ggf. Erstattung der Reisekosten.
- Das Auswärtige Amt hat angekündigt, dass für Deutsche im Ausland keine weitere Rückholaktion organisiert wird.
- Rückkehrer von einem Auslandsaufenthalt müssen die geltenden Gesundheits- und Quarantänebestimmungen im Saarland berücksichtigen.
- Fördereinrichtungen wie beispielsweise der DAAD schließen eine Förderung von Auslandsaufenthalten in Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, aus. Eine Kostenerstattung aufgrund von Regelungen zu höherer Gewalt mit Verweis auf die Corona-Pandemie ist bei neuen Auslandsaufenthalten nicht möglich.