Integrierte deutsch-französische Master in vergleichendem öffentlichen oder privaten Recht und Europarecht (LL.M.)

Im Rahmen dieser zweijährigen Masterprogramme verbringen die Studierenden ein Jahr an der Universität des Saarlandes und ein Jahr an einer der französischen Partneruniversitäten Panthéon-Assas (Paris 2), Grenoble Alpes, Lumière Lyon 2 oder Université de Lorraine.

Die Studiengänge ermöglichen eine exzellente Ausbildung in deutschem und französischem Recht mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen wie Zivilrecht, öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und weiteren.

Jedes der Programme wird in zwei Varianten angeboten, je nachdem, in welchem Land die Studierenden ihren beruflichen Weg fortführen möchten.

Variante A

Variante A richtet sich an französischsprachige Studierende, die vorrangig das Ziel verfolgen, eine französische Berufsqualifikation zu erhalten, die aber über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (B2) verfügen und sich auch im deutschen Recht oder europäischen Recht fortbilden möchten. Sie können zwischen den folgenden Masterprogrammen an der Universität des Saarlandes wählen:

Variante B

Variante B richtet sich an Studierende der Universität des Saarlandes, die im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften vorrangig das Ziel verfolgen, eine deutsche Berufsqualifikation zu erhalten und die gleichzeitig über sehr gute Deutschkenntnisse (C1) und Grundkenntnisse der französischen Sprache (B2) verfügen. Sie studieren an der Universität des Saarlandes den LL.M. Europäisches und internationales Recht des Europa-Instituts, der in englischer oder deutscher Sprache angeboten wird (vergünstigter Tarif für Studierende des integrierten Programms).

Master 2-Programme

Unabhängig der gewählten Variante absolvieren alle Studierenden im zweiten Jahr eines der "Master 2"-Programme, die von den französischen Partneruniversitäten im Rahmen des integrierten Studiengangs angeboten werden:

Weitere Informationen zu den verfügbaren Masterstudiengängen finden Sie auf den Webseiten des CJFA. Nach erfolgreichem Abschluss der zwei Studienjahre werden sowohl der LL.M. der Universität des Saarlandes als auch der absolvierte Master 2 der Partneruniversität verliehen.

Bewerbung

In Abhängigkeit des gewählten LL.M. muss die Bewerbung an das CJFA und/oder an den Lehrstuhl für Zivilrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsvergleichung bzw. das Europa-Institut gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des CJFA. Die Zulassung zum französischen Master erfordert unabhängig vom gewählten LL.M. Kenntnisse der französischen Sprache auf mindestens Niveau C1.

Bei einer Bewerbung für mehrere Master bitten wir Sie, in Ihrer Mail an die Programmverantwortlichen die Reihenfolge Ihrer Präferenz anzugeben.

Es obliegt Ihnen, die Bewerbungsmodalitäten für den im Rahmen der integrierten Programme angebotenen Master 2-Studiengang Ihrer Wahl zu befolgen.

Bewerbungsfrist: Informationen zu den Fristen an den französischen Partneruniversitäten finden Sie unter monmaster.gouv.fr. Bewerbungsschluss an der Universität des Saarlandes ist der 15. Juli.