Wer darf in Teilzeit studieren?

Alle Studienbewerberinnen und -bewerber bzw. bereits immatrikulierte Studierende der Saar-Uni können sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein Studium in Teilzeit einschreiben.

Sie müssen nachweisen, dass Sie dem Studium nur mindestens die Hälfte und höchstens 60% Ihrer Arbeitszeit widmen können. Deshalb müssen Sie bei der Antragsstellung bestimmte Gründe angeben und mit Nachweisen belegen, die Sie für ein Studium in Teilzeit berechtigen. Diese können z.B. sein:

  • Berufstätigkeit
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehung/Betreuung eines Kindes bzw. mehrerer Kinder
  • Betreuung/Pflege von Angehörigen
  • Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung
  • chronische Krankheit oder Behinderung


Falls Ihre persönlichen Gründe hier nicht aufgeführt sind, sprechen Sie bitte mit dem Studierendensekretariat oder Ihrer Studienfachberatung.

Bitte beachten Sie

Nicht alle Studiengänge können in Teilzeit studiert werden. Informieren Sie sich bitte vorab, ob die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ein Studium in Teilzeit zulässt.

Studierende in Teilzeit dürfen nur in einem Studiengang immatrikuliert sein. Sollten Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sein, müssen Sie sich entscheiden, welchen Studiengang Sie im Rahmen Ihres Teilzeitstudiums fortsetzen möchten.