Deutsche mit ausländischer Hochschulreife und ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Anerkennungsvermerk
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen einen Vermerk über die Anerkennung ihres Schulabschlusses durch das Bildungsministerium oder eine andere zuständige Bildungsbehörde des Bundeslandes, in dem ihr Wohnsitz bzw. Studienort liegt. Für das Saarland ist das Ministerium für Bildung und Kultur zuständig.
Den Anerkennungsvermerk benötigen Sie bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz. Kümmern Sie sich daher bitte rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist darum. Eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist wird nicht verlangt.
Bewerbung
Um die fehlenden Deutschkenntnisse nachzuholen, bewerben Sie sich zunächst für einen studienvorbereitenden Deutschkurs über das SIM-Bewerbungsportal. Für die Bewerbung benötigen Sie den Anerkennungsvermerk, aber keine Vorprüfungsdokumentation. Alternativ zum Deutschkurs könnten die Sprachkenntnisse auch durch einen anderen an der Universität des Saarlandes akzeptierten Deutschnachweis erbracht werden.
Es gelten folgende Bewerbungszeiträume:
- Anfang Juni bis 15. Juli für das Wintersemester
- Anfang Dezember bis 15. Januar für das Sommersemester
Für die Studiengänge Computer Science (English) und Cybersecurity (English) sind keine Deutschkenntnisse erforderlich. Sollten Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, finden Sie Informationen zu den Bewerbunsmodalitäten auf den Webseiten des Saarland Informatics Campus.