FAQ

FAQ - Deutschlandstipendium

1. Ich habe mich um einen Studienplatz an der UdS zum kommenden Wintersemester beworben, habe aber noch keine Zusage und demnach auch keine Immatrikulationsbescheinigung. Kann ich mich trotzdem für ein Deutschlandstipendium bewerben?


Ja, Sie können sich trotzdem bewerben. Bitte reichen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung schnellstmöglich nach. Sollte das Online-Bewerbungssystem schon geschlossen sein, schicken Sie diese bitte per Mail an Olesya Kovalchuck von der StudienStiftungSaar (olesya.kovalchuk(at)studienstiftungsaar.de)


2. Kann ich mich als ausländischer Studierender bewerben?


Ja, Sie können sich auch als ausländischer Studierender für das Deutschlandstipendium bewerben. Bitte reichen Sie eine englische oder deutsche Bewerbung ein und lassen Ihre Leistungsnachweise, falls notwendig, auf das deutsche Notensystem umrechnen.
Voraussetzung für den Erhalt des Deutschlandstipendiums ist die Immatrikulation an der UdS.


3. Muss ich als Nachweis meiner Abschlüsse und Tätigkeiten beglaubigte Kopien einreichen?


Nein, Ihre kopierten Nachweise müssen nicht beglaubigt sein.


4. Ich bin derzeit im ersten Semester meines Bachelor-Studiums und kann hier noch keine Studienleistungen nachweisen. Wie bewerbe ich mich richtig?


Bitte bewerben Sie sich mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) als Leistungsnachweis.


5. Ich werde meinen Masterstudiengang vermutlich im kommenden Sommersemester erfolgreich in Regelstudienzeit beenden. Ist es möglich, dass ich mich trotzdem bewerbe, obwohl das Stipendium immer für zwei Semester bewilligt wird?


Voraussetzung für eine Bewerbung, bzw.den Erhalt des Stipendiums ist zunächst, dass Sie zum jeweiligen Wintersemester an der UdS immatrikuliert sind. Sollten Sie Ihr Studium vor Ablauf des Sommersemesters beenden, endet das Stipendium mit Ablauf des Monats, in dem Sie exmatrikuliert werden. Sie sind verpflichtet die UdS entsprechend darüber zu informieren.


6. Ich studiere Medizin im vorklinischen Bereich und kann daher keine Noten nachweisen. Was kann ich als Leistungsnachweis einreichen?


Bitte reichen Sie einen Nachweis alle bestandenen Scheine ein.


7. Kann ich mich nach einer Ablehnung im vergangenen Jahr in diesem Jahr nochmals bewerben?


Ja. Eine Absage bedeutet nicht, dass man endgültig abgelehnt wurde. Man kann sich bei jeder Ausschreibung neu bewerben.


8. Im kommenden Wintersemester werde ich ein ERASMUS-Auslandssemester machen. Ist eine Bewerbung dennoch möglich?


Ja. Das Deutschlandstipendium wird während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn Sie gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhalten.


9. Kann ich mich als Promotionsstudentin/Promotionsstudent bewerben?


Nein, förderfähig sind beim Deutschlandstipendium laut Stipendienprogramm-Gesetz ausschließlich Studierende bis zum konsekutiven Masterabschluss.


10. Ich erhalte bereits seit dem letzten Wintersemester das Deutschlandstipendium und möchte mich für die kommende Vergabephase erneut bewerben. Kann ich eine Verlängerung beantragen oder muss ich mich neu bewerben?


Sie müssen den regulären Bewerbungsprozess durchlaufen und sich mit den geforderten Unterlagen neu bewerben.