Zutritt von Dritten
Für externe Personen, die einen der Standorte der Universität des Saarlandes besuchen möchten, gelten die folgenden Regelungen:
- An allen Standorten der Universität gilt, dass beim Betreten der 3G-Status nachzuweisen ist: also entweder die vollständige Impfung, die Genesung oder ein Negativtest. Der negative Coronatest darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
- Bei der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, die nicht rein beruflicher Natur sind (z.B. der Wartung von Geräten), und der Nutzung von bestimmten Serviceangeboten an den Standorten gelten für Externe 2G / 2G+ Regeln.
- Das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises wird stichprobenhaft überprüft; dies wird durch den Krisenstab organisiert. Darüber hinaus bitten wir um eine Überprüfung der Externen über die vor Ort anwesenden Mitarbeitenden, die an den jeweiligen Präsenzterminen teilnehmen.
- Die externen Personen müssen vor dem Betreten des Campus auf geltende Infektionsschutzmaßnahmen der Universität des Saarlandes hingewiesen werden (siehe aktueller Pandemieplan)
- Die Teilnehmenden einer Veranstaltung bestätigen, dass Sie frei von Erkältungssymptomen sind und innerhalb der vergangenen 14 Tage gesichert keinen Kontakt zu einem positiv getesteten COVID-19 Patienten hatten.
- Wenn eine Veranstaltung in Präsenz von Externen geplant ist, ist ein Hygienekonzept einzureichen.