Compliance-Tagung 2024

Tagung für Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen im Saarland

Herr Staatssekretär Wolfgang Förster vom Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes und Frau Professor Dr. Annemarie Matusche-Beckmann (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Privatversicherungsrecht der Universität des Saarlandes) luden gemeinsam zu einer Compliance-Tagung am 6. Juni 2024 für Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen in das Innovation-Center der Universität des Saarlandes ein. Rund 50 Besucherinnen und Besucher nahmen an der Veranstaltung teil, um von ausgewiesenen Compliance-Experten aus erster Hand zu fünf aktuellen Themenkomplexen neue Einblicke zu erhalten.

Nach einer gemeinsamen Begrüßung durch Herrn Staatssekretär Wolfgang Förster leitete Frau Professor Matusche-Beckmann mit einem Überblick über die Haftungsrisiken von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen ein; dabei stellte sie anhand von Fällen aus der Praxis die individuelle Compliance-Verantwortung auch der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen ihrer Überwachungs- und Kontrollpflichten heraus. 

Im Anschluss zeigte Frau Rechtsanwältin Dr. Cäcilie Lüneborg, Partnerin bei Schilling, Zutt und Anschütz (Frankfurt), die praktischen Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für Unternehmen auf. Neben der Frage der Anwendbarkeit des LkSG auch auf öffentliche Unternehmen setzte Frau Dr. Lüneborg den Fokus auf die notwendigen unternehmensinternen Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverstößen in der Lieferkette. 

Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Michael Anton, Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht, Saarbrücken / Universität des Saarlandes, traf mit seinem Vortrag zum hochaktuellen AI-Act der Europäischen Union für öffentliche Unternehmen einen besonderen Nerv. Das erst im Mai 2024 durch den Rat der Europäischen Union verabschiedete Regelungswerk verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz innerhalb der Mitgliedstaaten zu schaffen. Anhand eines praktischen Einsatzszenarios führte Professor Dr. Anton den Anwesenden das Spannungsverhältnis zwischen den durch Künstliche Intelligenz neu geschaffenen Möglichkeiten einerseits und den damit einhergehenden rechtlichen Risiken andererseits eindrücklich vor Augen. 

Als Head of Compliance und ESG der deutsch-dänischen Reederei Scandlines Deutschland GmbH beleuchtete Frau Jenny Schmigale die unternehmerische Verantwortung im Kontext Nachhaltigkeit. Auf besonderes Interesse stießen insoweit die vielschichtigen europäischen Regulierungsbestrebungen und die korrelierenden umfangreichen Berichtspflichten. 

Die Tagung schloss Herr Rechtsanwalt Peter Wagner, Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stuttgart, mit dem spannenden Thema „Cybercrime“, wobei er den Bogen spannte bis zu rechtlichen Konsequenzen für das operative und kontrollierende Management. 

Insgesamt stieß die Compliance-Tagung bei den Teilnehmenden auf äußerst positive Resonanz sodass die Veranstaltungsreihe im kommenden Jahr fortgesetzt soll.