KFO bei Kindern und Jugendlichen

Muss mein Kind zum Kieferorthopäden?

Diese häufig gestellte Frage sollte zum Wohle Ihres Kindes nur einer abschließend beantworten: die Klinik für Kieferorthopädie oder ein niedergelassener Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Es ist nicht richtig, dass eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen erst dann durchgeführt werden kann, nachdem alle "bleibenden" Zähne durchgebrochen sind.

Bereits viel früher, nämlich im Alter von 4-6 Jahren, kann eine kieferorthopädische Behandlung bei Fehlwachstum des Gebissskeletts nötig und möglich sein. Besonders häufig ist der einseitige Kreuzbiss zu finden (siehe auch Bild rechts). Während sich Zahnstellungsanomalien prinzipiell in jedem Lebensalter korrigieren lassen, ist ein durch Fehlstellungen verursachtes und bereits abgelaufenes Fehlwachstum der Kieferknochen beim Ausgewachsenen nicht mehr ohne Operation rückgängig zu machen. Die sogenannte Schwenkung des Kiefers kann dann im Erwachsenenalter zu erheblichen Problemen mit Kaumuskulatur, Kiefergelenken und sogar dem Bewegungsapparat führen.

Im folgenden finden Sie günstige Zeitpunkte zur Vorstellung Ihres Kindes aufgelistet.

  1. 4-6 Jahre: Kontrolle bei Spaltbildungen, Kreuzbiss, offenem Biss, extreme Unterkiefer- oder  Oberkieferrücklage
  2. 8 Jahre: Kontrolle des Schneidezahnwechsels sowie der Frontzahnstufen (Traumagefahr)
  3. 10 Jahre: Kontrolle wegen Engständen, falschen Verzahnungen, Verlagerungen, Nichtanlagen, Unterkiefer-Positionsabweichungen
  4. 12-13 Jahre: Kontrolle des nun vollständigen Gebisses in Bezug auf Funktionsfähigkeit, Therapie von Zahnstellungsanomalien und Unterkiefer-Positionsabweichungen
  5. ab 16 Jahre: Behandlung erheblicher skelettaler Abweichungen zusammen mit der MKG-Chirurgie

 

Diese Liste dient nur einer unverbindlichen Orientierung. Es gibt zu viele individuelle Krankheitsbilder, um diese hier alle aufzulisten. Wenn Sie die genannten Zeiten einhalten, verpassen Sie für die Entwicklung des Gebisses Ihres Kindes keinen wichtigen Zeitpunkt. Bitte sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

Sie benötigen für die Vorstellung Ihres Kindes bei uns KEINE Überweisung Ihres Hauszahnarztes, die Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse reicht bei Patienten bis zum 18. Geburtstag aus.

Infoblätter zum Download

Sie finden hier Infoblätter zur Behandlung für Eltern (E) und Patienten (P):