Lebenslauf
Lebenslauf
Univ.-Prof. Dr. iur. Thomas Giegerich, LL.M. (University of Virginia)
ist seit 2012 Professor für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes sowie Ko-Direktor des Europa-Instituts. Von 2017 bis 2021 war er zugleich Inhaber eines Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt, nachdem er von 2013 – 2016 bereits einen Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europarecht und Europäische Integration innegehabt hatte. Von 2016 – 2018 war er Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Zuvor war Thomas Giegerich von 2002 – 2006 Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Europarecht/Völkerrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen, von 2006 – 2012 Professor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Völkerrecht und Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Ko-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Nach dem Studium in Mainz und Virginia (als Fulbright-Stipendiat) und den beiden rechtswissenschaftlichen Staatsexamina in Rheinland-Pfalz wurde er 1991 in Mainz promoviert. Von 1990 bis 2002 arbeitete er als Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, unterbrochen durch eine zweijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 2001 habilitierte er sich an der Universität Heidelberg. Im Wintersemester 2001 2002 vertrat er einen Lehrstuhl am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt/Main.
Thomas Giegerich hat Vorlesungen und Vorträge an Universitäten in China, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Russland, der Türkei, den USA und dem Vereinigten Königreich gehalten. 2007 war er Visiting Fellow am Lauterpacht Centre for International Law, University of Cambridge, 2011 – 2012 Visiting Professor at the School of Law, University of Edinburgh und 2016 Visiting Fellow in the Department of Law, European University Institute, Florenz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Verhältnis von Europarecht und Völkerrecht zum nationalen Recht, im institutionellen Recht der EU und im europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz. Hierzu hat er zahlreiche Veröffentlichungen in deutscher und englischer Sprache in Print- und elektronischem Format vorgelegt. Seit 2013 betreibt er den Blog „Jean-Monnet-Saar“ mit regelmäßigen Beiträgen zum EU-Recht und europäischen Völkerrecht (https://jean-monnet-saar.eu/). Darüber hinaus hat er der saarländischen Landesregierung mehrere Gutachten zu Fragen des EU-Rechts erstattet.
Seit 2012 hat Thomas Giegerich erfolgreich Drittmittel für eine Reihe von Projekten eingeworben, darunter drei internationale und interdisziplinäre Konferenzen. Aktuell koordiniert er den „South East European-EU Cluster of Excellence in European and International Law“, ein vom Deutschen Akademischen Austauschdienst gefördertes Gemeinschaftsprojekt mit zahlreichen akademischen Partnern auf dem Balkan (2015 - 2021). Außerdem ist er Koordinator in einem neuen Projekt mit acht akademischen Partnern zu "Modernising European Legal Education" (2020 – 2023). Weiterhin ist er an einem vom ERASMUS+ -Programm der EU finanzierten Projekt zur Entwicklung eines Master-Programms „Law and Gender“ (LAWGEM) beteiligt.
Von 2008-2014 war Thomas Giegerich als unabhängiger Experte der Europäischen Kommission für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz an den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beteiligt. In dieser Funktion war er auf fünf verschiedenen Missionen in der Türkei und veröffentlichte seine Erkenntnisse in fünf Berichten. In den Jahren 2017-2018 erstellte er für die Europäische Kommission drei vertrauliche Studien zur Unabhängigkeit der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaft) in Serbien (EU-Beitrittskandidat).
Thomas Giegerich vertrat die Bundesrepublik Deutschland in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in den Jahren 2010-2012 (Hizb Ut-Tahrir v. Germany) und 2017-2018 (Ilnseher v. Germany), in denen Deutschland jeweils obsiegte. Im zweiten Fall plädierte er vor der Großen Kammer. Derzeit vertritt er die Bundesrepublik Deutschland in einem weiteren anhängigen Verfahren zu Gewerkschaftsrechten.