SPB 9: IT-Recht und Rechtsinformatik
Das Recht der digitalen Gesellschaft
Aktuell:
Am 1. Oktober 2024 tritt die neue Ordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung der Universität des Saarlandes in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester 2024/2025 beginnen bzw. ihre Prüfung im März 2025 und später ablegen. Es haben sich im Vergleich zur bisherigen Regelung einige Änderungen ergeben, so umfasst das Studium im SPB 9 nun 11 statt wie bisher 17 CP, auch gibt es Änderungen bezüglich der Abschlussprüfung.
Im Nachfolgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über den neuen SPB 9, die vollständige SPB-Ordnung finden Sie hier.
Profil
Der Schwerpunkt vermittelt die rechtlichen Grundlagen für wesentliche Lebensbereiche der digitalen Gesellschaft. Die rechtliche Kompetenz wird durch die technischen Kenntnisse im Bereich der Grundlagen des Internets und seiner Sicherheit ergänzt, die für die Bereiche E-Justice, E-Government und E-Business unerlässlich sind.
Die Inhalte des Schwerpunktes sind eng verzahnt mit den rechtlichen Grundlagen und verstehen sich daher als Vertiefung des Pflichtstoffs der ersten Juristischen Staatsprüfung (staatlicher Teil).
Der Schwerpunkt richtet sich an alle Studierenden, die sich für die rechtlichen Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Internet, Big Data, Robotik, Künstliche Intelligenz) und der digitalen Gesellschaft in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz qualifizieren wollen.
Eine Übersicht über die aktuell im Wintersemester 2024/2025 angebotenen Lehrveranstaltungen mit Links zu weiterführenden Informationen finden Sie hier.
Beteiligte
- Prof. Dr. Georg Borges (Leiter des Schwerpunktbereichs)
- Prof. Dr. Hannes Ludyga
- Prof. Dr. Nikolaus Marsch
- Prof. Dr. Christoph Sorge
- sowie Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte der Fakultät