10.10.2024

Betriebsruhe für den Jahreswechsel 2024/25

Bezüglich der Betriebsruhe über den Jahreswechsel gilt weiterhin der Präsidiumsbeschluss vom 9. September 2021: "Das Präsidium beschließt bis auf Widerruf eine jährliche Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn bis zu 4 Arbeitstage betroffen sind." 

Für den Jahreswechsel 2024/25 fallen der 27. und der 30. Dezember unter diese Regelung. Heiligabend (24.12.2024) und Silvester (31.12.2024) sind arbeitsfrei. Montag, der 23. Dezember, fällt nicht unter die Betriebsruhe, sondern muss als Urlaub beantragt bzw. durch Freizeitausgleich genommen werden. Wenn Sie an weiteren Tagen in den Kalenderwochen 52 und 1 ebenfalls Urlaub planen, müssen Sie diesen beantragen.

Beispiele

  • Urlaub am 27. und 30.12.2024: Keine Abwesenheitsanzeige notwendig, Urlaub wird automatisch eingespielt.
  • Urlaub vom 23.12.2024 bis 1.1.2025: Sie müssen Urlaub für den gesamten Zeitraum einreichen, damit die Tage außerhalb der Betriebsruhe erfasst werden können. Alternativ ist Freizeitausgleich für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit/Überstunden möglich. 

Weitere Informationen


Fragen?
Dezernat P | Abteilung Personalwirtschaft
lohnbuchhaltung(at)uni-saarland.de