Förderpreise
Vergabe von Förderpreisen
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die von der Gesellschaft der Förderer vergebenen Förderpreise für besonders herausragende wissenschaftliche Arbeiten.
Preis der Förderer
Der Preis der Förderer des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität des Saarlandes wird seit 1991 im zweijährigen Turnus vergeben. Er ist mit insgesamt bis zu 10.000 Euro dotiert (maximal 2.000 Euro je Preisträger) und wird aus Mitteln der Gesellschaft der Förderer des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität des Saarlandes e.V. finanziert.
Mit dem Preis werden hervorragende wissenschaftliche Arbeiten honoriert, die im Institut für empirische Wirtschaftsforschung oder im Kontakt mit ihm entstanden sind. Die auszuzeichnenden Arbeiten entstammen daher den Themengebieten
- Internationales Marketing,
- Handel,
- Konsum- und Verhaltensforschung,
- Wirtschaftsinformatik,
- Wirtschaftsprüfung oder
- Steuerlehre.
Paul H. Repplinger-Ehrenpreis
Seit 2009 vergibt die Gesellschaft der Förderer des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität des Saarlandes e.V. im zweijährigen Turnus den mit insgesamt bis zu 5.000 Euro dotierten Paul H. Repplinger-Ehrenpreis.
Der Preis trägt den Namen des Ehrensenators der Universität des Saarlandes und langjährigen Vorsitzenden der Gesellschaft der Förderer des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung und wird verliehen für herausragende (deutschsprachige) Arbeiten, die sich mit
- aktuellen Forschungsfragen aus den Bereichen Handelsmanagement bzw. Handelsmarketing und / oder
- wissenschaftlichen Themen des Mittelstandes beschäftigen.
Saarbrücker Förderpreis der Ernst & Young GmbH
Der seit dem Jahr 2011 verliehene und mit 2.000 Euro dotierte Preis trägt den Namen der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Saarbrücken.
Der Saarbrücker Förderpreis der Ernst & Young GmbH unterstreicht dabei die langjährige Verbundenheit zur Universität des Saarlandes und wird für eine (oder mit jeweils 1.000 Euro für zwei) herausragende Arbeit(en) einer Nachwuchswissenschaftlerin oder eines Nachwuchswissenschaftlers aus dem Bereich der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre verliehen.