Was wird gefördert?
Das Programm fördert Auslandsaufenthalte und Auslandsreisen von Studierenden, teilweise auch von Doktoranden, einzeln oder in Gruppen. Die Dauer des Aufenthalts beträgt – je nach Förderart – zwischen sieben Tagen (bei Gruppenreisen) und sechs Monaten (bei Individualvorhaben). Die Förderung besteht in der Regel aus einer Reisekostenpauschale sowie einem monatlichen Teilstipendium.
Gefördert werden Vorhaben, für die es kein anderes DAAD-Programm gibt und die nicht durch Erasmus+ gefördert werden. Wenn Sie etwa ein Praktikum an einer Deutschen Auslandsschule, an einem Goethe-Institut, bei einer deutschen Auslandsvertretung oder einer EU-Institution planen, müssen Sie sich um ein speziell dafür vorgesehenes Stipendium bewerben. Informationen hierzu finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Aufenthalte in Krisenregionen bzw. in Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts (AA) besteht, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Ziellandes unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise des AA sowie die Hinweise zur Sicherheitsvorsorge des DAAD. Bei der Reise in ein Land mit kritischer Sicherheitslage wird dringend die elektronische Registrierung in der Datenbank "Elefand" des AA empfohlen. Sollte während des Aufenthalts eine Sicherheitswarnung durch das AA ausgesprochen werden, muss das Land unverzüglich verlassen werden. In diesem Fall endet die Stipendiendauer unmittelbar.
Studierende mit einer anderen als der deutschen Nationalität sind grundsätzlich von der Förderung eines Aufenthalts in ihrem Heimatland ausgenommen. Sollten sie jedoch die letzten 5 Jahre nachweislich überwiegend in Deutschland verbracht haben, gilt diese Regel nicht.
Für gezielte Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner im IO zur Verfügung.
-
-
Studienaufenthalt
mehr Studienaufenthalt
-
Praktikum
mehr Praktikum
-
-
-
Fachkurs
mehr Fachkurs
-
Sprachkurs
mehr Sprachkurs
-
-
-
Studienreise
mehr Studienreise
-
Wettbewerbsreise
mehr Wettbewerbsreise
-
Wann bewerben?
- Aufenthalte zwischen Januar und Juli: bis zum 15. November
- Aufenthalte zwischen August und Dezember: bis zum 15. Mai
Einzureichende Unterlagen nach Abschluss
Bitte reichen Sie spätestens zwei Monate nach Rückkehr als Nachweis der Durchführung entsprechend dem Aufenthaltszweck einen Erfahrungsbericht ggf. mit einer Kopie der Teilnahmebestätigung (Praktikumsbescheinigung) bzw. des transcript of records per Mail (mobility(@)uni-saarland.de) ein. Eine Vorlage für den Bericht finden Sie hier
Wie bewerben?
Die Bewerbung muss fristgerecht über das Online-Bewerbungsportal des International Office erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich an outgoing(at)uni-saarland.de.
Woran Sie zusätzlich denken sollten
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des DAAD: Tarife 720, 726 bzw. 750 (optional, nicht Teil des Stipendiums, Eigenfinanzierung)