Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Summe der jährlich neu zugesagten DAAD-Mittel. Die Stipendienhöhe richtet sich nach den Pauschalen und Sätzen des DAAD und variiert je nach Zielland. In der Regel besteht die Förderung aus einer länderabhängigen Reisekostenpauschale (vor allem außerhalb Europas) und / oder einem monatlichen Teilstipendium je nach Land zwischen 350 und 550 Euro. Details finden Sie in den Fördersätzen.
Bitte beachten Sie
- Eine Förderung durch UdS mobil ist ausgeschlossen, wenn grundsätzlich eine Finanzierung im Rahmen des Erasmus+ Programms besteht. Das gilt auch für Großbritannien. Sollte aber aus einem triftigen Grund eine Erasmus+ Förderung ausgeschlossen sein (schriftliche Bestätigung durch das Erasmus-Büro obligatorisch), ist eine Bewerbung für UdS mobil möglich.
- Eine Förderung durch Auslands-BAföG bzw. durch eine Vergütung während des Aufenthalts wird bei der Berechnung der Stipendienhöhe berücksichtigt. Reisekostenpauschalen werden voll auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet, wobei die Verrechnung mit den BAföG-Leistungen durch die jeweilige Stelle für Auslands-BAföG vorgenommen wird. Dieser ist der Erhalt der UdS mobil-Förderung unaufgefordert mitzuteilen.
- Eine gleichzeitige Förderung über UdS mobil und eine andere öffentliche Einrichtung (z.B. Studienstiftung des Deutschen Volkes) ist nur dann möglich, wenn nicht der gleiche Zweck (z.B. Reisekosten) bezuschusst wird. Eine Förderung durch UdS mobil ist bei anderen Stipendiengebern unaufgefordert anzugeben.
- Die Vergütung durch den PAD bzw. die Ergänzungsleistung durch die Fulbright-Kommission wird auf das UdS Mobil Stipendium angerechnet.
- Eine Kombination aus UdS mobil und Deutschlandstipendium ist uneingeschränkt möglich.
- Eine Förderung durch UdS mobil zusätzlich zum DFH-Stipendium ist ausgeschlossen.
- Unter engen Vorgaben ist ausnahmsweise eine Finanzierung durch DAAD-Jahresstipendienprogramm und UdS mobil möglich (z.B. bei Medizinstudenten, die drei Tertiale ihres PJ im Ausland verbringen möchten). Beide Stipendien dürfen aber nicht gleichzeitig bewilligt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Sie sollten Ihren Auslandsaufenthalt so planen, dass Sie ihn auch ohne eine Förderung durch UdS mobil durchführen könnten.