Beitrag veröffentlicht am 25.08.2022
In der 82. Sitzung des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschusses wurde beschlossen, dass ab sofort für den Nachweis eines Krankheitsfalles nur der vom Studierenden und behandelnden Arzt ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Vordruck des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariats angenommen werden kann.
Den Vordruck sowie weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Unterseiten: