04.06.2024

Verbot Generativer KI bei Abschlussarbeiten und Seminaren

Verbot Generativer KI

Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass die Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz (z. B. ChatGPT, Co-Pilot) zur Textgenerierung für alle Seminararbeiten und Abschlussarbeiten in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft untersagt ist!
Wird gegen diese Regelung verstoßen, so liegt ein wissenschaftliches Fehlverhalten in Form eines Täuschungsversuchs vor und es erfolgt eine Bewertung mit „nicht ausreichend". Zudem können weitere disziplinarische Maßnahmen (z. B. Verlust des Prüfungsanspruchs) entsprechend der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass auch dann ein Verstoß gegen das Verbot der Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz vorliegt, wenn einzelne Passagen der Arbeit wörtlich durch eine KI-Anwendung erzeugt wurden oder durch KI generierter Text lediglich paraphrasiert wurde.
Bitte beachten Sie, dass Hausarbeiten grundsätzlich software-basiert auf Plagiarismus und die Nutzung von generativer KI geprüft werden.
Unabhängig vom obigen Verbot der Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz zur Textgenerierung bei Seminar- und Abschlussarbeiten, bitten wir Sie, die seitens des betreuenden Lehrstuhls/Lehrpersonals vorgegeben Richtlinien zur Zitation wissenschaftlicher Quellen und zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten zu berücksichtigen und sich ggf. beim Lehrpersonal diesbezüglich zu erkundigen, um wissenschaftliches Fehlverhalten zu vermeiden.
gez. Univ.-Prof. Dr. Bastian Popp (Vorsitzender des Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungssekretariats)
01.06.2024