23.03.2021

Regelung zu Klausuren im WS 20/21 (Prüfungstermin März/April)

Liebe Studentinnen und Studenten,

mit diesem Beitrag erhalten Sie ein Update der bisher geltenden Regelung zu Klausuren im WS 20/21 (Prüfungstermin März/April):

Erneut befinden wir uns in einer sich tagesaktuell ändernden Situation. Das Ende des Lockdowns, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, steht nun erst nach Ende der anstehenden Klausurenphase bevor. Um hierdurch für Sie keine Nachteile entstehen zu lassen, werden auf Beschluss des Vorsitzenden des wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschusses

alle Versuche im Prüfungstermin März/April 2021 im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen (Freischuss) gewertet.
(gemäß §7 (1) der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes)

Diese Freiversuchsregelung findet auch bei “unentschuldigtem Fehlen” am jeweiligen Klausurtermin Anwendung.
Mit dieser Umsetzung ermöglichen wir es Studierenden, die schon viel in die Klausurvorbereitung investiert haben und gerne unter den gegebenen Vorkehrungen die Klausur im März/April schreiben möchten, genau dies auch im gewohnten (analogen) Klausurformat tun zu können. Auf der anderen Seite entstehen für Studierende, die auf Grund der Covid-19-Pandemie die Klausur nicht in den anvisierten Präsenzterminen im März/April schreiben möchten, keinerlei Nachteile. Wir denken daher, mit der skizzierten Lösung die aus Studierendensicht bestmögliche Umsetzung der Klausurphase in der aktuellen Lage gefunden zu haben.

Prof. Dr. Sven Heidenreich
Studiendekan