Die Studierenden der Studiengänge Wirtschaft und Recht müssen im Anmeldezeitraum 10. Mai bis 31. Mai 2021 (15.00 Uhr) alle Klausuren auch für den Wiederholungstermin anmelden. Durch die "Freischussregelung" für das Wintersemester 2020/2021 wird eine Zwangsanmeldung nicht mehr ausgelöst.