31.05.2021

Höchstgrenze/-volumen bei Prüfungsanmeldungen

Ab dem WS 2013/14 werden Prüfungsanmeldungen auf ein Höchstmaß von 60 CP beschränkt*.

Ausnahmen sind in begründeten Fällen nach vorheriger Rücksprache mit dem Prüfungssekretariat möglich z.B. wenn Studienprojekte, Seminare etc., die mehr als 6 CP haben und in das Anmeldevolumen einfließen, die „reine“ Klausuranmeldung behindern würden. Bitte melden Sie in diesem Fall die Klausuren schriftlich beim Prüfungssekretariat an.

Generell bitten wir jedoch darum, nur so viele Klausuren anzumelden, wie Sie tatsächlich schreiben möchten.

*Diese Maßnahme ermöglicht eine bessere Klausurplanung und wurde sowohl mit der Rechtsabteilung als auch mit den wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüssen abgestimmt.