Beitrag aktualisiert am 23.05.2022
Alle Anträge wurden nun per E-Mail beantwortet. Bitte überprüfen Sie die E-Mail-Adresse, mit der Sie den Antrag gestellt haben. Sollten Unstimmigkeiten bzw. Rückfragen auftreten, wenden Sie sich bitte an klausuren(at)wiwipa.uni-saarland.de.
Beitrag aktualisiert am 12.05.2022
Die Anträge auf Freischuss und/oder Wiederholung für das Wintersemester 2021/22 sind in Bearbeitung. Sie erhalten bis Montag, den 23.05.2022, und damit vor dem Ende der Klausuranmeldephase (31.05.2022) eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag per E-Mail.
Beitrag aktualisiert am 08.03.2022
Wir weisen darauf hin, dass Anträge auf Freischuss mit nachfolgendem Grund angenommen werden:
- Studierende, die sich vor dem Antritt/vor dem Einsehen in die Klausurunterlagen aufgrund einer risikobehafteten Anzeige auf der Corona-Warnapp (rote Anzeige), gegen eine Durchführung einer Klausur entscheiden.
- Die risikobehaftete Anzeige auf der Corona-Warnapp muss anhand eines Screenshots nachgewiesen/dokumentiert und dem Antrag beigefügt werden.
Beitrag erstellt am 08.02.2022
Entsprechend der Corona-Ordnung können für die Klausuren des Wintersemesters 2021/22 (Haupt- sowie Nachtermin) Anträge auf Freischuss und/oder Wiederholung eingereicht werden. Beachten Sie hierzu zwingend das nachfolgend beschriebene Verfahren:
Antragsverfahren:
Anträge auf Freischuss/Wiederholung (Haupt- und Nachtermin) können unter (es sind keine Anträge mehr möglich) als Anhang in einer PDF Datei vom 11.04.2022 bis einschließlich 22.04.2022 eingereicht werden. Vor und nach Fristende sind keine Anträge möglich. Zu empfehlen ist, aussagekräftige Unterlagen und Nachweise beizufügen, um eine rasche Entscheidung zu ermöglichen. Bitte beachten sie, dass über dieses Verfahren ausschließlich Anträge mit Bezug zur Corona/Covid-19 Pandemie bearbeitet werden.
Inhalte des Freischuss-/Wiederholungsantrags (als Anhang in einer PDF Datei):
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn alle Informationen vollständig in einer PDF-Datei in der angegebenen Frist vorliegen. |
Wichtige Information:
Beachten Sie bitte, dass ein Freischuss-/Wiederholungsantrag nur maximal einmal pro Lehrveranstaltung genehmigt werden kann. Ein erneuter Antrag auf Freischuss/Wiederholung kann gemäß der Corona-Ordnung nicht angenommen werden.
Es gilt nachfolgende Frist: Gemäß der „Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (Corona-Ordnung)“ Artikel 1 Absatz 3 können Prüfungen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen dem Wintersemester 2021/22 angehören, einmalig als nicht unternommen gelten (Freischuss) oder einmalig zwecks Notenverbesserung bis zum Wintersemester 2022/23 wiederholt werden (Wiederholung).