Antragsverfahren:
Anträge auf Wiederholung können unter antraege@wiwipa.uni-saarland.de als Anhang in einer PDF Datei vom 12.04.2021 bis einschließlich 23.04.2021 eingereicht werden. Nach Fristende sind keine Anträge mehr möglich. Zu empfehlen ist, aussagekräftige Unterlagen und Nachweise beizufügen, um eine rasche Entscheidung zu ermöglichen. Bitte beachten sie, dass über dieses Verfahren ausschließlich Anträge mit Bezug zur Corona/Covid-19 Pandemie bearbeitet werden.
Inhalte des Wiederholungsantrags (als Anhang in einer PDF Datei):
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn alle Informationen vollständig in einer PDF-Datei in der angegebenen Frist vorliegen. |
Wichtige Information:
Beachten Sie bitte, dass ein Wiederholungsantrag nur maximal einmal pro Lehrveranstaltung genehmigt werden kann. Ein erneuter Antrag auf Wiederholung kann gemäß der Corona-Ordnung nicht angenommen werden.
Beachten Sie zudem nachfolgende Frist: Gemäß der „Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (Corona-Ordnung)“ Artikel 1 Absatz 1 können Prüfungen, deren zugehörige Lehrveranstaltungen dem Wintersemester 2020/21 angehören, einmalig zwecks Notenverbesserung bis zum Wintersemester 2021/22 wiederholt werden.