01.03.2022

Änderung der Fortschrittskontrolle nach § 6 der Corona Ordnung

Bitte beachten Sie die Anpassung gemäß der Corona Ordnung

Nach §6 der Corona Ordnung finden die Regelungen zur Fortschrittskontrolle gemäß Artikel 10 Absatz 5 BMRPO für das Wintersemester 2019/2020, Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 sowie Wintersemester 2021/22 keine Anwendung. Dies betrifft die Absätze 8 der Prüfungsordnung für die Bachelor-Studiengänge sowie 8 der Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge.

Konkret bedeutet dies, dass die Fortschrittskontrollen für alle Studierenden der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge (Bachelor und Master), die zum Wintersemester 2019/20, Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und zum Wintersemester 2021/22 immatrikuliert sind/waren, um fünf Semester verschoben werden.

Falls Sie nur zu einem, zwei oder drei der vier Semester immatrikuliert waren, wird die Verschiebung entsprechend angepasst.