05.09.2017

Verlängerung des Übertragungszeitraums für Resturlaub

Der Resturlaub von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten verfällt damit erst am 31.12. des auf die Entstehung des Urlaubsanspruches folgenden Kalenderjahr. Der Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2016 verfällt also erst Ende 2017!

Die Universität ist dabei unkompliziert und schnell der aktuellen Regelung des Landes gefolgt, das eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag im Vorgriff auf eine Änderung der Verordnungen für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des Landes schon jetzt realisierte.