30.05.2018

Tipp des Monats

Einstufung / Eingruppierung oder Lohnabrechnung fehlerhaft

Sind bei Ihrer Einstufung / Eingruppierung oder Lohnabrechnung Fehler zu Ihren Ungunsten passiert, so können Sie Ihren Anspruch auch nachträglich geltend machen. Laut §37 des TVL gilt dies aber nur für bis zu 6 Monate rückwirkend und ab dem Zeitpunkt, wenn Sie Ihre Ansprüche schriftlich gegenüber der Personalabteilung geltend gemacht haben.