Liebe Kollegen und Kolleginnen, der Rosenmontag (12.02.18) ist wie in den letzten Jahren dienstfrei, wobei die Hälfte der jeweils festgesetzten durchschnittlichen Arbeitszeit durch Vor- oder Nacharbeit auszugleichen ist. Zum Beispiel: Halbtagsbeschäftigte müssen die Hälfte der individuellen Arbeitszeit = ¼ der tariflichen Arbeitszeit (39,5 Std.) ausgleichen.
08.01.2018