Die Vorfeude auf die neue oder verlängerte Tätigkeit an der Universität führt bei Vertragsunterzeichnung oftmals dazu, dass die vorliegenden Dokumente nicht aufmerksam gelesen werden.
Überprüfen Sie bitte vor der Unterzeichnung Ihre Daten und insbesondere auch, ob die Laufzeit und die Eingruppierung den Vereinbarungen entsprechen. Sie schließen den Vertrag mit der Arbeitgeberin, also der Universität des Saarlandes. Nebenabreden beispielsweise mit Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, die seitens der Universität nicht schriftlich bestätigt wurden, sind nicht Vertragsbestandteil und daher nicht bindend.
11.09.2019