07.10.2020

Jetzt Verlängerung beantragen!

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,
wir möchten Sie heute nochmals darauf aufmerksam machen, dass es gemäß §7 (3) WissZeitVG möglich ist eine Verlängerung des Arbeitsvertrages zu beantragen.
Zur Erinnerung:
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde aufgrund der Corona-bedingten Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt. Demnach wurden die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestanden, können auf Antrag zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Die finale Entscheidung trifft die Dienststelle.